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20152576 – Einsatzziele von Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst

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Status: Antwort noch offen

Anfrage zur 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 17.09.2015 hier: Einsatzziele von Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bochum datiert vom Oktober 2010 und sollte ursprünglich im Jahr 2015 fortgeschrieben werden. Wie die Verwaltung mitteilte (Vorlage 20150961), ist eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erst nach Inkrafttreten des BHKG NRW sinnvoll. Ein Inkrafttreten dieses Nachfolgegesetzes für das FSHG NRW ist derzeit zum 1. Januar 2016 zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” an:

1. Entstehen durch diese Verzögerung der Fortschreibung konkrete Probleme, falls ja welche?

2. Wann ist mit einem fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplan zu rechnen?

3. Sind im Rahmen eines fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplanes höhere Kosten als durch den bestehenden Plan zu erwarten?

Das ARD Magazin “Plusminus” berichtet in seiner Sendung vom 2. September 2015, dass die Berufsfeuerwehr Bochum mitgeteilt hat, sich nicht an den AGBF-Schutzzielen vom 16. September 1998 zu orientieren und von den darin empfohlenen Schutzzielen zugunsten großzügigerer Einsatzziele abzuweichen.

4. Aus welchem Grund wurde bereits für den aktuellen Brandschutzbedarfsplan von den Empfehlungen der AGBF-Schutzziele abgewichen?

5. Sieht die Feuerwehr im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes die Möglichkeit, die AGBF-Schutzziele einzuhalten?

6. Wie bewertet die Bochumer Feuerwehr die vom AGBF empfohlenen Schutzziele?

7. In wie viel Prozent der Einsätze kann die Feuerwehr ihren Erreichungsgrad, insbesondere im Bereich des Brandschutzes einhalten? Welcher Anteil würde bereits heute den AGBF-Schutzzielen entsprechen?

8. Für welche Bereiche der Stadt kann die aktuelle Zielvorgabe für die notwendigen Funktionen im Rahmen des Brandschutzes a. nicht innerhalb von 10 Minuten erfüllt werden, b. nicht oder nur unter guten Bedingungen innerhalb von 12 Minuten?

9. Werden bei der Disponierung von Einsätzen, insbesondere in Randgebieten der Stadt, welche nur bedingt innerhalb des Einsatzziels erreicht werden können, auch Wehren aus benachbarten Kommunen alarmiert, wenn diese früher am Einsatzort sein könnten? Wie gestaltet sich hier die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen?

10. Gab es bereits Fälle in denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden konnte? Falls ja, was waren die Gründe hierfür?

11. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes, insbesondere für Randbereiche des Stadtgebietes, mit den Nachbargemeinden? Werden benachbarte Rettungsfahrzeuge angefordert, wenn zu erwarten ist, dass diese früher als Bochumer Fahrzeuge am Einsatzort eintreffen können (z.B. am Kemnader Stausee)?

12. In wie vielen Fällen erfolgte in den letzten 5 Jahren hierzu eine Alarmierung von Einsatzfahrzeugen aus Nachbargemeinden, die der räumlichen Nähe und nicht eingeschränkten Kapazitäten in Bochum geschuldet war?

20152576 Anfrage als pdf-Datei

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