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20152565 – Anpassung der Schulentwicklungsplanung Grundschule aufgrund der mehr zu beschulenden und zu integrierenden Flüchtlingskinder

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Antrag zur zur 12. Sitzung des Rates am 01.10.2015 hier: Anpassung der Schulentwicklungsplanung Grundschule aufgrund der mehr zu beschulenden und zu integrierenden Flüchtlingskinder

Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulentwicklungsplan für Grundschulen den aktuellen Gegebenheiten beginnend zum Schuljahr 2016/17 anzupassen und fortzuschreiben.

Dabei sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:

  • Vermeidung von Ablehnungen bei der Einschulung
  • Einrichtung von Eingangsklassen mit möglichst kleinen Klassenstärken
  • Herstellung von optimalen Lernbedingungen zur Beschulung und Integration der Flüchtlingskinder besonders durch kleine Klassengrößen

Begründung:

Ziel der Bildungspolitik des Landes NRW ist in Grundschulen Klassengrößen von um die 22-23 Kindern zu etablieren (“Wesentliche Weichen sind gestellt – innere Schulentwicklung im Fokus”, Rede der Bildungsministerin Sylvia Löhrmann vom 07.08.2015).

Dieses Ziel wird in Bochum an vielen Grundschulen heute deutlich verfehlt. In Bochum wurden bereits zum Schuljahr 2015/2016 sechs Eingangsklassen weniger gebildet als eigentlich vorgesehen. Statt 116 Eingangsklassen sollten aufgrund der Vorgaben des Schulentwicklungsplans nur 110 gebildet werden (Mitteilung der Verwaltung 20150042). Statt der angestrebten 22,5 Kinder sitzen in Bochumer Grundschulen in den Eingangsklassen daher im Durchschnitt schon im Schuljahr 2015/2016 2 Kinder mehr (24,5 Kinder).

Wie viele empirische und theoretische Studien zur Wirkung der Klassengröße auf die Schul- und Unterrichtsqualität zeigen, ist die Klassengröße gerade in Grundschulen eine Zahl, die den Lernerfolg der Schüler und das Gelingen der Integration von Migrantenkindern maßgeblich beeinflusst. Die Untersuchungen zeigen, dass sich vor allem in den unteren Klassen eine kleine Klassengröße auf die Leistungen der Schüler besonders stark positiv auswirkt.

Zudem sind die Bevölkerungs- und Schülerprognosen, auf der der aktuelle Schulentwicklungsplan für Bochum und Wattenscheid basiert, überholt. In den nächsten Jahren ist aufgrund der Zuwanderung mit 200-300 zusätzlichen Kindern unter 10 Jahren pro Jahr zu rechnen (Berechnung der Schätzung: Prognostizierte Zuweisung für Bochum für 2015: 3.230 Menschen (Mitteilung der Verwaltung 20152336), ca. 3.000 mehr als 2012, davon 50% dauerhaft in Bochum verbleibend, davon 28% 0- bis 16-jährige, davon 60% Kinder im Grundschulalter oder darunter. Zuzüglich 13 zusätzliche Geburten pro Jahr auf 1.500 neue Einwohner pro Jahr). Dadurch könnte rein rechnerisch ein Bedarf von 9-13 zusätzlichen Grundschulklassen entstehen.

Bei den neu einzuplanenden Grundschülern ist in der Regel ein erhöhter Förderbedarf, besonders beim Deutsch-Unterricht, anzunehmen. Auch um dieser Herausforderung zu meistern sind kleine Klassen, besonders in den ersten beiden Grundschuljahren, unbedingt anzustreben. Zusätzlich hat aus diesem Grund das Land den Gemeinden bereits zusätzliche Lehrerstellen zugesichert.

Eine gute Ausbildung in der Grundschule ist die wesentliche Basis für eine erfolgreiche Integration. Auf diese Weise erspart sich die Stadt hohe Folgekosten für spätere Bildungs- und Integrationsmaßnahmen, die entsprechende Defizite zudem kaum auszugleichen vermögen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

20152565 Antrag als pdf-Datei

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