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Angst ohne Zuflucht in Bochum – Frauen als Opfer von Missbrauch fallen durch Gesetzeslücke

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Das eigene Zuhause und das eigene Umfeld ist der private Rückzugsort eines Menschen. Diese Orte, die eigentlich Geborgenheit und Stabilität geben sollen, können aber zu einem Tatort häuslicher Gewalt verkommen. Normalerweise bieten Frauenhäuser anonymen Schutz, wenn es für Frauen, die vor häuslicher Gewalt und missbrauch fliehen, keine Anlaufstation bei Freunden und Verwandten gibt. In der Realität fallen aber manche Frauen aufgrund einer Gesetzeslücke durchs Soziale Netz.

Missbrauch und Gewalt gegen Frauen ist ein Problem, das sich auf der ganzen Welt durch jede soziale Gruppe, durch jedes Alter, durch jede Kultur und jeden Bildungsstand zieht. Damit werden auch Bochumerinnen Opfer von häusliche Gewalt und Missbrauch. Das Bochumer Frauenhaus bietet einen anonymen Zufluchtsort für Frauen und deren Kinder. Es finanziert sich, wie viele Einrichtungen in NRW, über einen so genannten Tagessatz. Ist kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden, tragen in der Regel das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten. Allerdings gibt es fatale Lücken in diesem Prinzip! Studentinnen, Bafög-Berechtigte, Frauen ohne Aufenthaltstitel oder EU-Bürgerinnen mit Freizügigkeit zur Arbeitsaufnahme haben derzeit keinen Leistungsanspruch nach den Sozialgesetzbüchern. Die Kosten für ihren Aufenthalt werden daher auch nicht vom Staat übernommen.

Die Caritas als Träger des Bochumer Frauenhauses bewertet die Situation wie folgt: “Diese Gesetzeslage sowohl für die Betroffenen als auch für die Frauenhäuser ein großes Problem” Allein an der Ruhr-Universität studieren über 40 000 Studierende. Viele Studentinnen ziehen aus ihrem heimatlichen Umfeld nach Bochum. Auch haben viele Frauen während ihres Studiums wenig Geld zur Verfügung. Werden sie hier in Bochum an ihrem Studienort ein Opfer von häuslicher Gewalt und Missbrauch, können sie nicht schnell zu ihren Eltern oder in ihrem privaten Umfeld Zuflucht suchen. Da ist es, wie für alle anderen betroffenen Frauen auch, fatal, wenn es keine verlässlichen Regelungen gibt, die für sie einen Aufenthalt im Bochumer Frauenhaus ermöglichen!

Vor diesem besorgniserregenden Hintergrund fragte die Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER in der letzten Ratssitzung an, wie man von Seiten der Stadt Hilfe stellen kann. Auch wenn eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung nur durch Gesetzesänderung auf höheren Ebenen erfolgen kann, muss es bei uns vor Ort Lösungen geben, damit die Finanzierung des Frauenhauses für jede Frau mit geringem Einkommen sichergestellt ist. Darüber hinaus fragt Ratsmitglied Rademacher auch an, ob das Unterbringungsangebot des Bochumer Frauenhauses insgesamt ausreichend ist.

 

 

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