Start STADTRAT Bochum hat bei Entwässerungsgebühren kein Geld zu verschenken

Bochum hat bei Entwässerungsgebühren kein Geld zu verschenken

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ fordert Kündigung des Vertrages zwischen Stadt und StraßenNRW, um Gebühreneinnahmen zu realisieren.

Zwischen der Stadt Bochum und StraßenNRW als Rechtsnachfolger des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) besteht ein Vertrag, in dem die Stadt Bochum dauerhaft auf eine Gebührenveranlagung von Entwässerungsgebühren für Landes- und Bundesstraßen gegenüber StraßenNRW verzichtet. Seitdem werden die Kosten für die Entwässerung der an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen in der Straßenbaulast von Bund und Land vom städtischen Haushalt getragen. Bereits seit 2009 gibt es jedoch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das bei ähnlicher Sachlage entschieden hat, dass die Annahme von Verträgen, wie sie die Stadt mit dem LWL geschlossen hat, unzulässig bzw. nichtig gewesen sei. Anstatt aufgrund dieser Rechtsprechung sofort zu handeln, wird seitens der Bochumer Verwaltung immer noch geprüft, ob und ab wann, in welcher Form und in welcher Höhe, Straßen NRW als derzeit zuständige Behörde zu laufenden Kostenerstattungen oder Gebührenzahlungen herangezogen werden kann.

Langfristig will die Verwaltung eine Entlastung des städtischen Haushaltes durch die entfallende Kostenübernahme der Entwässerungskosten für Flächen in der Baulast von Straßen NRW anstreben. Dann stellt sich aber die Frage, warum sie bislang untätig geblieben ist. Die Voraussetzungen für eine Kündigung seitens der Stadt Bochum liegen doch schon lange vor.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ beantragt daher in der kommenden Ratssitzung den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Bochum und StraßenNRW umgehend zu kündigen, um Verjährungen vorzubeugen. Mögliche Ansprüche gegenüber Straßen NRW (Kostenerstattungen oder Gebührenzahlungen) sollen zeitnah durchgesetzt werden.

Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren, schließlich hat die Stadt Bochum kein Geld zu verschenken. Die Stadt Altena hat zum Beispiel entsprechend reagiert und ihren Vertrag mit StraßenNRW gekündigt. Um möglichen Verjährungen vorzubeugen, wurde ein rückwirkender Gebührenentscheid erstellt. So konnte Altena im vergangenen Jahr unerwartete Gebühreneinnahmen in siebenstelliger Höhe Jahr für die Jahre 2009 bis 2013 realisieren. Eine solche Möglichkeit sollte sich auch der Bochumer Stadtkämmerer nicht entgehen lassen.

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