Start SOZIALES Bochum erhält nun doch zusätzliche Stelle für die Erwerbslosenberatung

Bochum erhält nun doch zusätzliche Stelle für die Erwerbslosenberatung

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Arbeitslosigkeit trifft Menschen wie ein Schlag. Die belastende Situation, nicht selbst für das eigene Auskommen und das der Familie sorgen zu können, führt oft zu Lebenskrisen. Eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft ist es, in solchen Ausnahmesituationen nicht nur mit Grundsicherungsleistungen, sondern eben auch mittels Beratung und Begleitung beizustehen.Neben zwei sogenannten Arbeitslosenzentren, die allgemeine Hilfestellungen bieten, gibt es bislang nur eine Erwerbslosenberatungsstelle, die konkretere Unterstützung bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung anbietet. Als Wegweiser informiert sie über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, berät in persönlichen Konfliktsituationen und bietet Unterstützung bei rechtlichen Fragen.

Dieses Angebot ist allerdings nicht ausreichend. Bereits im Oktober wurde von Seiten der Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER darauf hingewiesen, dass in Bochum Anpassungsbedarf besteht. Der gewichtete Vergleich mit den anderen Kommunen zeigte nämlich auf, dass Bochum eine Unterversorgung mit adäquaten Beratungsangeboten für Erwerbslose aufweist.  Die Stadtverwaltung sollte begründen, warum wir in Bochum verhältnismäßig weniger Förderung erhalten als zum Beispiel die Nachbarkommunen Essen und Dortmund. Im Falle einer tatsächlichen Unterversorgung wäre es begrüßenswert gewesen, wenn die Verwaltung bei den Fördergebern darauf hinweist, dass diese ungleiche Verteilung besteht und anregt diese zu bereinigen.

Die Antwort der Verwaltung zeigte sich dann aber wenig hilfreich. Am 19.01.2016 veröffentlichte das Sozialdezernat eine Antwort, die am 25.02.2016 im Ausschuss diskutiert werden soll. Die Sozialverwaltung zieht sich auf die Position zurück, dass sie nicht zuständig sei und ihr darüber hinaus kein Beratungsbedarf, der nicht gedeckt werden könne, bekannt sei. Auch erklärt die Stadt, sie wolle von sich aus nichts weiter unternehmen, um die unfaire Förderungsverteilung an anderen Stellen anzumahnen. Plötzlich kommt aber Bewegung in die Sache. Entgegen der Position der Verwaltung veröffentlichte die “Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet” ein Schreiben, in dem ausgeführt wird, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW  zum selben Schluss wie FDP & DIE STADTGESTALTER gelangt.

Die Rede ist von maßgeblichen Abweichungen, die eine `Gerechtigkeitslücke´ zur Folge haben. Während die Verwaltung am 25.02.2016 erklären will, warum sie keinen höheren Bedarf sieht, wurden von Seiten der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet mit einer Mail vom 16.02. bereits mögliche Institutionen und Träger aufgerufen, sich an einem Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Ziel soll sein, eine zusätzliche Erwerbslosenberatungsstelle zu schaffen oder die bestehende Einrichtung aufzustocken.

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