Start FINANZEN Stadt soll nicht Inkasso für den Rundfunkbeitrag betreiben

Stadt soll nicht Inkasso für den Rundfunkbeitrag betreiben

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Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro zu zahlen, auch hier in Bochum. Abgesehen von dem insgesamt fragwürdigen Finanzierungsmodell für die öffentlichen Medien, entstehen durch die aktuelle Praxis auch Probleme für die Kommunen. Das Innenministerium verfügte auf Drängen des WDR nämlich per Erlass, dass Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind.

Es ist generell ein Unding, die lästige und undankbare Aufgabe des Inkassos auf die Kommunen abzuwälzen. Daneben gibt es auch ein handfestes Finanzierungsproblem. Die Kommunen erhalten nämlich pro Inkassofall pauschal nur 23 EUR vom WDR erstattet. Die Stadt Duisburg hat nach Medienberichten bereits klargestellt, dass der Betrag zur Deckung der eigenen Verwaltungskosten, die durch das Eintreiben des Rundfunkbeitrages entstehen, nicht ausreicht. Auch die Stadt Dortmund hat sich bereits öffentlich gegen die teure Praxis gewehrt. Dort ließ sich Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, sogar zitieren, dass die GEZ Moskau-Inkasso beauftragen könne aber nicht die kommunale Ebene. Wir brauchen nun auch Klarheit für Bochum: Reicht die pauschale Erstattung aus, um unsere Kosten zu decken, oder gibt es auch hier eine Lücke, die vielleicht gar aus dem städtischen Haushalt gefüllt werden muss? Es kann nämlich nicht sein, dass die Stadt Bochum an vielen Enden sparen, dann aber für die undankbare Aufgabe der Rundfunkgebühreneintreibungen noch eine Schüppe Geld oben drauf legen muss.

In Dortmund mussten für den Aufwand, den die Eintreibung der Rundfunkgebühren verursacht, sogar drei zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Die Mitarbeiter der Stadt sollten sich angesichts der Herausforderungen, vor der sich Bochum durch die dringende Unterbringung der Flüchtlinge sieht, lieber mit wichtigeren Sachen beschäftigen als mit dem Rundfunkbeitrag. Aus anderen Kommunen war zu hören, dass zur Eintreibung der Rundfunkschulden sogar pneumatische Ventilwächter, die an den PKW der GEZ-Schuldner für einen Platfuß sorgen, eingesetzt werden. Hier wollen wir nicht nur wissen, ob dies in Bochum bereits einmal geschehen ist, sondern verlangen auch eine klare verbindliche Aussage der Stadt, dass auf solch drakonischen Maßnahmen im Falle von Schulden bei den Rundfunkgebühren definitiv verzichtet wird.

Die Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER hat zur nächsten Ratssitzung eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt.

3 Kommentare

  1. Langsam aber sicher erwacht das Volk, um sich gegen das Unrecht mit dem Namen Rundfunkbeitrag zur Wehr zu setzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist eine ganz besondere Form von Unrecht. Er finanziert sich auf dem Rücken der großen Masse der Geringverdiener, die die 17,50 Euro viel härter treffen als die kleine Gruppe der Besserverdiener. Und die Gerichte sind der willige Steigbügelhalter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie lassen sich jede noch so absurde Argumentation einfallen, nur um dieses Unrecht zu rechtfertigen. Sofern die Vollstreckungsbediensteten Zivilcourage hätten und sich gegen den Rundfunkbeitrag auflehnen würden, wäre dieses Unrecht innerhalb kürzester Zeit beseitigt.

  2. Müsste sich die “nichtgeschäftsfähige” Gemeinschaft “Beitragsservice” den gesetzlichen Gegebenheiten zum Mahnverfahren einhalten, würden die Kosten noch erheblich höher ausfallen. Aber der Beitragservice steht nun einmal über dem Gesetz und kann auch ganz ohne gerichtlichem Mahnverfahren Pfändungen in Auftrag geben und die Städte und Gemeinden sind die Dummen, denn sie sind für diese Praxis mit verantwortlich. Die Landespolitik hat den Rundfunkstaatsvertrag beschlossen und damit seine Bürger als unmündige Zwangzahler degradiert, nun werden die Gemeinden und Städte für diese Dummheit bezahlen, ob sie wollen ohne nicht.

    Knapp 4.000.000 Nichtzahler bundesweit und es werden immer mehr!

  3. ich bin von so einer massnahme betroffen. das schlimme ist, dass die Stadt, der Gerichtsvollzieher und auch Gerichte GEGEN geltente Gesetze verstossen. Es liegt kein Leistungsbescheid vor, damit keine Grundlage für eine Vollstreckung. Die Beamten der Stadt und der GV machen sich strafbar! In ihren § steht schon drin, was sie machen können. Aber aus falscher Hörigkeit riskieren sie lieber einen Strafantrag.

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