Start FINANZEN Klage gegen Oberbürgermeister Eiskirch

Klage gegen Oberbürgermeister Eiskirch

322
1

Jedem dürfte einleuchten, dass die Bochumer Ratsmitglieder zu komplizierten finanziellen Themen gesicherte Informationen brauchen, um zum Wohle der Stadt wichtige Entscheidungen vorschlagen und treffen zu können. Damit dies möglich wird, ist die Stadtverwaltung unter Führung des Oberbürgermeisters verpflichtet, Anfragen binnen zweier Monate im Rat zu beantworten. Was passiert in Bochum aber, wenn zu einem Verfahren zum Umgang mit einem millionenschweren Aktienpaket wichtige Fristen auslaufen und dringend Informationen von den politischen Entscheidungsträgern angefordert werden? Schweigen im Walde. Über Monate.

Eigentlich ist es schon traurig genug. Das so genannte Tafelsilber der Stadt, 6,6 Millionen RWE-Aktien, schmilzt seit Jahren wie Schnee in der Höhensonne. Bislang stand man eher achselzuckend daneben und schaute dem Dauersturzflug der RWE-Beteiligung unbeteiligt zu. Nachdem nun aber RWE die Dividende auf Null setzte, hat sich die Situation noch verschlimmert. Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Und wie das in der komplizierten und verschachtelten Finanzwelt der Fall ist, gibt es vertragliche Verpflichtungen, die an Fristen geknüpft sind.

Wenn solche Fristen anstehen, dann sollte man sich früh genug mit dem Thema beschäftigen, um in Ruhe Vor- und Nachteile abwägen zu können. Bei einem Betrag von 70 Millionen Euro kann man sich Schnellschüsse unter Zeitdruck nicht leisten. Die Deadline für Entscheidungen des Rates war auf den 30.04.2016 vertraglich festgelegt. Entsprechend liegen der Verwaltung bereits seit dem 17.09.2015 Fragen zu wichtigen Grundlagen im RWE-Geschäft von Seiten der Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER zur Beantwortung vor. Eigentlich genug Zeit, um sachgerechte Informationen bereit zustellen. Aber auch nur eigentlich. Trotz mehrfacher Nachfragen und Erinnerungen gab es keine Reaktion von den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung.

Ein offener Brief an den Oberbürgermeister Thomas Eiskirch blieb ohne Folge – ja, sogar gänzlich ohne Antwort. Dabei drängte die Zeit, denn die Forderung, bis zum 14.04. zu antworten blieb erneut ungehört. Am Ende mussten die drei Ratsmitglieder von FDP und DIE STADTGESTALTER “kurz vor Knapp” auf das traurige Mittel der Klage gegen den Oberbürgermeister vor dem Verwaltungsgericht zurückgreifen. Und siehe da: Nachdem die Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingegangen ist, beantwortete die Verwaltung die Fragen vom Herbst letzten Jahres plötzlich unverzüglich. In der Sache selbst wurde auf dem letzten Drücker übrigens eine Fristverlängerung für die Entscheidung mit den RWE-Aktien verkündet: Bis zum 15.07. muss nun eine Entscheidung fallen. Ein Handlungskonzept ist weiterhin dringend notwendig!

 

 

 

 

 

1 Kommentar

  1. […] Denn der Rat hat kaum Informationen über das, was in der Verwaltung geschieht. Der Informationsfluss ist spärlich. Um genaue Auskünfte über eine Angelegenheit oder Sachlage zu erhalten, müssen erst umständlich Anfragen an die Verwaltung gerichtet werden. In der Regel dauert es dann mehrere Monate bis die Ratsmitglieder die angeforderten Antworten auf ihre Anfragen erhalten. In Einzelfällen müssen Informationen sogar erst einklagt werden, damit der Oberbürgermeister die Verwaltung zur Erteilung der angefragten Auskünfte bewegt (Klage gegen OB Eiskirch wegen Anfrage zu RWE-Aktien). […]

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.