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Ablehnung einer kommunalen Sperrklausel

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Die immer konkreter werdenden Pläne von SPD, CDU und Grünen im Landtag NRW zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel drohen die Repräsentation vieler Bürgerinnen und Bürger in den entscheidenden Gremien ihrer Heimatstadt auszuschließen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts 1999 keine kommunalen Sperrklauseln mehr. Initiativen zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel, die seitdem ergriffen wurden, waren bislang gescheitert. Nach geltender Rechtsprechung ist eine Sperrklausel nur zu rechtfertigen, wenn eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen festgestellt werden kann. Nur zur Sicherung der Funktionsfähigkeit darf die Wahlrechtsgleichheit eingeschränkt werden.

Auch nach den neusten Erfahrungen seit der Kommunalwahl 2014 ist eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit von Stadträten oder Kreistagen nicht belegbar. Vielmehr zeigt gerade der Rat der Stadt Bochum, in den 13 Parteien und Gruppierungen gewählt worden sind, dass die Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Rates weiterhin in vollem Umfang gegeben ist. Tagesordnung und Sitzungen ziehen sich nicht in einem unvertretbaren Maß in die Länge. Eine befürchtete Zersplitterung des Rates und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Bildung von stabilen politischen Mehrheiten sind nicht zu erkennen. Der Rat leistet eine nachhaltige und konstruktive politische Arbeit. Die Notwendigkeit der Einführung einer Sperrklausel besteht somit nicht.

Die derzeit geplante Verankerung einer Sperrklausel von 2,5 % in der Landesverfassung hätte einen fatalen Eindruck auf die Bürgerinnen und Bürger. Diese könnten den Eindruck haben, dass sich Parteien mit bröckelnder Zustimmung missliebige Konkurrenz vom Halse schaffen wollen, um ihren Einfluss in den Kommunalvertretungen zu behalten. Hätte es bei den Kommunalwahlen 2014 eine 2,5 %-Sperrklausel gegeben, wären die Stimmen von rund 11.000 Bochumerinnen und Bochumer nicht berücksichtigt und damit völlig wertlos geworden.

Die Einführung der verfassungsrechtlich höchstbedenklichen Sperrklausel würde nicht nur viele Wähler in die Wahlenthaltung oder in die Arme derer treiben, die nur auf reinen Protest setzen, sondern auch eine Vielfalt der Meinungen und unterschiedlichen Ideen zur Lösung von Problemen im Rat verhindern. Demokratie lebt vom Mitmachen. In den kommunalen Vertretungen sitzen keine Berufspolitiker, sondern engagierte Bürgerinnen und Bürger, Nachbarinnen und Nachbarn, die gerne ehrenamtlich Verantwortung für ihre Stadt übernehmen wollen. Darum lebt vor allem kommunale Demokratie von Niedrigschwelligkeit.

Die Einschränkung des Demokratieprinzips durch die Einführung einer Sperrklausel ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Daher bringen die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“, die UWG-Ratsfraktion, die Freien Bürger im Rat sowie das parteilose Ratsmitglied Stephanie Kotalla eine Resolution in die nächste Ratssitzung am 28. April 2016 ein, um damit ein klares Zeichen zu setzen, dass im Bochumer Rat die Befürchtung der Funktionsunfähigkeit durch Zersplitterung kein Thema war und ist.

Alles andere als eine breite Zustimmung der anderen Fraktionen zu dieser Resolution wäre aus Sicht der Antragssteller eine große Enttäuschung für eine vielfältige Demokratie.

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