Start STADTRAT Gesamtstrategie für Gewerbeansiedlungen gefordert.

Gesamtstrategie für Gewerbeansiedlungen gefordert.

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Die Bürgerinnen und Bürger haben das Thema noch gar nicht richtig wahrgenommen. Aber die Flächenplanungen des RVR, die auch für Bochum verbindlich sind, laufen an. Die Entscheidung über die endgültigen Flächen darf aber erst nach einer intensiven Bürgerbeteiligung erfolgen. Zudem fehlen der Politik für eine Entscheidung noch weitere Informationen.

Anstatt nach “Schema-F” zu verfahren, schlägt die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” ein eigenes und umfangreiches Konzept vor, das auf mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger setzt.

Regionalplan Ruhr – Was ist das überhaupt?

Der Regionalplan stellt den Rahmen für die interkommunale räumliche Entwicklung  für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre dar. Der Plan stellt geeignete Standorte dar, an denen die Kommunen neue Wohngebiete und Gewerbegebiete realisieren können, und zwar so, dass negative Auswirkungen zwischen Wohnen und Gewerbe möglichst vermieden bzw. minimiert werden und zugleich die natürlichen Ressourcen möglichst geschützt werden können.

Der Regionalplan enthält für Kommunen und Fachbehörde Ziele der Raumordnung, d.h. die Inhalte des Regionalplanes stellen für sie verbindliche Aussagen dar, auf die Flächennutzungspläne, Bebauungspläne  oder auch Planfeststellungsverfahren auszurichten sind.

Eine Gesamtstrategie muss her

Die Entwicklung von Flächen in der Metropole Ruhr ist eine komplexe Aufgabe, die ruhrgebietsweit von allen damit verbundenen Akteuren zielgerichtet gestaltet werden muss. Das Denken und Handeln innerhalb des Erarbeitungsprozesses darf daher weder an den einzelnen Rathaustüren noch an den Stadtgrenzen enden. Ein strategischer Prozess muss vielmehr frühzeitig mit allen Vertretern der “Ruhrstadt” in Kooperation erfolgen.

In einem horizontalen Vernetzungsprozess soll die Stadt Bochum für sich selbst und für den ganzen Standort Ruhrgebiet durch interkommunale Zusammenarbeit neuralgische Entwicklungspotentiale an den Stadtgrenzen und darüber hinaus heben. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit den Nachbarkommunen notwendig, die im Rahmen des Prozesses dauerhaft erfolgen muss, damit nicht innerhalb einer Flächenstruktur nur aufgrund der Stadtgrenzen “weiße Flecken” auf der Planungskarte entstehen.

In einer so eng verwobenen Siedlungs- und Standortstruktur wie im Ruhrgebiet, sind Interdependenzen unvermeidlich und müssen daher nicht nur berücksichtigt sondern auch aktiv gestaltet werden.

  • Die Stadt Bochum muss mit den Nachbarkommunen zusätzliche Flächen zur Gewerbe- und Wohnungsansiedlungen erarbeiten und vorlegen.
  • Die Stadt Bochum muss gemeinsam mit den Nachbarkommunen jeweilige Verkehrsführungspotentiale zur besseren Wertigkeit der ausgewählten Flächen prüfen.

Bürger und Wirtschaft beteiligen

Innerhalb eines vertikalen Strategieprozesses ist nicht nur der verstetigte Kontakt zum RVR von großer Wichtigkeit, sondern auch die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Wirtschaft. Dies hat im Interesse einer effizienten Entwicklung innerhalb einer Gesamtstrategie zu erfolgen. Die Stadt Bochum hat für den Prozess regelmäßig Wirtschaftsvertreter, Anwohner, Interessengruppen wie Umweltschützer und wissenschaftliche bzw. technische Fachleute zur Bewertung zusammenzubringen, um die Flächen frühzeitig für die spätere Nutzung zu klassifizieren.

In den Arbeitsberichten der ARL “Zukunft der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen” stellt die Akademie für Raumforschung des Leibniz-Forums für Raumwissenschaften und Landesplanung die herausragende Bedeutung der Bürgerbeteiligung für die Regionalplanung des RVR heraus: “Frühzeitige informelle Verfahren, die den formellen Beteiligungsverfahren vorangestellt werden, spielen eine immer stärkere Rolle. Formate wie Runde Tische, Regionalforen oder Zukunftswerkstätten bieten Raum für einen breit angelegten Informations- und Meinungsaustausch über die Leitideen der räumlichen Entwicklung.” Solche Verfahren eröffneten Möglichkeiten, um spätere formelle Einwände im weiteren Prozess zu minimieren.

  • Bei der Festsetzung von Flächen sind die Planungsmaximen des RVR zu berücksichtigen, z.B. Flächen für die Landwirtschaft ebenso wie größere Waldflächen vor einer anderweitigen Inanspruchnahme zu schützen.
  • Die Stadt Bochum setzt ab sofort für die nunmehr ausgewählten Flächen eine breite Bürgerbeteiligung über Bürgerinformationsveranstaltungen und Online-Tools auf.
  • Soweit der Kauf von nichtstädtischen Flächen erforderlich ist, ist umgehend mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen.
  • Soweit Nachbarschafsrechte berührt werden, z.B. durch die Verlegung von Sportplatzanlagen, ist frühzeitig mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen.
  • Die Stadt Bochum prüft alle vorhandenen Gewerbeflächen auf ihre Tauglichkeit und Restriktionen und entscheidet, welche Flächen als nicht realisierbar einzustufen und welche Flächen mit welcher Zielrichtung zu entwickeln sind. Dabei ist auch eine Kosteneinschätzung vorzunehmen.
  • Für alle Gewerbeflächen wird ein Profil für die dort möglichen Gewerbearten bzw. konkrete Wohnbebauungsstrukturen aufgelegt und der zeitliche Horizont des weiteren Verfahrens abgesteckt. Die Siedlungsflächen fließen daher in das Handlungskonzept Wohnen ein. Dabei muss dargestellt werden, welche Fläche, für welche gewerbliche bzw. industrielle Nutzung als geeignet angesehen werden können.
  • Für alle Gewerbeflächen wird ein Profil für die dort möglichen Gewerbearten bzw. konkrete Wohnbebauungsstrukturen aufgelegt und der zeitliche Horizont des weiteren Verfahrens abgesteckt. Die Siedlungsflächen fließen daher in das Handlungskonzept Wohnen ein. Dabei muss dargestellt werden, welche Fläche, für welche gewerbliche bzw. industrielle Nutzung als geeignet angesehen werden können.
  • Für alle Flächen wird im Verlauf frühzeitig eine Vermarkungsstrategie erarbeitet, um die Potentiale passgenau und ohne zeitliche Lücken an den Markt zu bringen.
  • Es werden Stadtteilentwicklungskonzepte angestoßen, die für die jeweiligen Stadtteile festlegen, wie diese sich infrastrukturell aber auch hinsichtlich der Ansiedlung von Gewerbe und Arbeiten als auch sozialräumlich zukünftig entwickeln sollen. Hierfür werden die ersten grundlegenden Festlegungen getroffen.
  • Soweit bereits heute Restriktionen bekannt sind, die nach Maßgabe der heute geltenden Vorschriften bereits bewertet werden können, mag die Verwaltung eine erste rechtliche Bewertung abgeben, z.B. in Bezug auf die Frage, ob und ggf. mit welchen konkreten Abstandflächen eine Wohnbebauung in der Nähe eines Schweinemastbetriebes tatsächlich zulässig ist.

Für die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ haben am 08.12.2016  Dr. Volker Steude und Susanne Mantesberg-Wieschemann einen Antrag im Bochumer Rat gestellt. Dieser Input zielte darauf ab, möglichst viele Flächen für Gewerbe- und Wohnansiedlungen zu überprüfen und eine echte und breite Bürgerbeteiligung einzurichten. Dabei haben FDP & DIE STADTGESTALTER die Positionen der Bezirksvertretungen und auch die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort miteinbezogen. Zum Beispiel sollte die Fläche GIB 3-2 „Josef-Baumann-Straße“ aus allen weiteren Planungen herausgenommen werden. SPD, CDU und Grüne verhinderten mit ihren Stimmen das Vorhaben dieser bürgernahen Kommunalpolitik in der Sache der Regionalplanung.

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