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Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger nicht zerreden.

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In dieser Woche hat sich der nordrhein-westfälische Landtag mit einem kommunalen Ausländerwahlrecht für Nicht-EU-Bürger beschäftigt. Der von Rot-Grün und den Piraten getragene Antrag hat leider nur das Ansinnen gehabt, um Wahlkampfgetöse veranstalten, denn erfolgreich konnte er gar nicht sein. Als das kommunale Ausländerwahlrecht für EU-Bürger 1992 eingeführt wurde, musste das natürlich auch im Grundgesetz verankert werden. Wer ein kommunales Ausländerwahlrecht für Drittstaatenangehörige will, muss dann natürlich auch eine Grundgesetzänderung herbeiführen. Wer hingegen suggeriert, dies allein durch eine Änderung der Landesverfassung herbeiführen zu können, der streut den Menschen Sand in die Augen und agiert nur aus Effekthascherei. Und gerade die Grünen sollten es doch eigentlich besser wissen. Die grüne Bundestagsfraktion hat in dieser Wahlperiode ja bereits eine Grundgesetzänderung beantragt, weil sie das offenkundig auch für notwendig erachten. So hat man dem Landtag Zeit mit reinem Schaulaufen geklaut.

Wir wollen das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger, die sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zu dieser Haltung bekennen sich FDP und STADTGESTALTER im Rat der Stadt Bochum. Er ist auch Bestandteil des Bochumer Kommunalwahlprogrammes der FDP. Es geht nicht darum, das Populäre zu machen, sondern das Richtige zu tun. Und dann muss man dafür sorgen, dass es populär wird.

Wir halten ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger für erstrebenswert, weil Partizipationsmöglichkeiten die Integration erleichtern. Das kann dazu führen, dass Menschen an unser System herangeführt werden und sich dann auch für eine Einbürgerung entscheiden, weil sie unser demokratisches System kennen und schätzen gelernt haben und sich auch auf Landes- und Bundesebene demokratisch beteiligen wollen. Mit einem solchen Wahlrecht werden Einwohner zu Stadtbürgern, die sich mit ihrem langjährigen Wohnort stärker identifizieren. Kommunale Gebühren und kommunale Steuern bezahlen diese Einwohner ja bereits.

Die bisherigen, kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten für Nicht-EU-Bürger sind leider in der Praxis immer ein Stück weit hinter den Erwartungen zurück. Egal, ob sie nun aus einem Ausländerbeirat, einem Ausschuss für Migration und Integration oder jetzt einem Integrationsrat bestanden. Oft waren diese Gremien nur beratend tätig. Da fehlt dann schon institutionell die Durchschlagskraft.

15 von 28 EU-Mitgliederstaaten haben in unterschiedlichen Ausgestaltungen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer. Davon kann man auch lernen. Manche Staaten greifen dabei auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit zurück, das de facto bei dem kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern auch schon zum Einsatz kommt. Über diesen Ansatz sollte man weiter nachdenken. Verhandlungen über bilaterale Abkommen sind schließlich auch eine gute Gelegenheit, um für Werte zu werben und einzustehen. Man verständigt sich über gemeinsame Werte oder eben nicht.

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