Start STADTRAT Mehr Fairness bei der Straßenreinigungsgebühr in Bochum

Mehr Fairness bei der Straßenreinigungsgebühr in Bochum

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Aktuell wird für die Berechnung der Straßenreinigung der so genannte Frontmetermaßstab von der Stadt Bochum herangezogen. Dabei dient die Länge der Grundstücksseite entlang der Erschließungsstraße beziehungsweise ersatzweise oder zusätzlich die Länge der im Hinterland dem Straßenverlauf folgenden der Straße zugewandten Seite. Der Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” ist dies zu wenig bürgerfreundlich und zu kompliziert und schlägt den Grundflächenmaßstab als gerechtere Lösung mit mehr Rechtssicherheit vor.

Am einfachsten ist es, die Grundstücksfläche als Maßstab zur Berechnung heranzuziehen. Die ist einfach zu ermitteln und für die Bürgerinnen leichter nachzuvollziehen. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern kaum zu erklären, warum die zufällige Lage des Grundstückes einen Einfluss auf ihre Straßenreinigungsgebühren haben soll.

Dass dadurch bei zwei gleich großen Grundstücke an der selben Straße unterschiedliche Kosten anfallen können, ist nicht zu vermitteln. Immer häufiger stellen Gerichte fest, dass der Frontmetermaßstab aus diesem Grund rechtswidrig sei. Der Vorschlag der Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” steht für mehr Rechtssicherheit.

Besonders abstrakt wird es, wenn bei hinterliegende Grundstücke ihre direkte Straßenlage rechtlich fingiert wird, um den Frontmetermaßstab hier fiktiv berechnen zu können. Auch ist die Berechnung von Seiten der Verwaltung aufwendig und fehleranfällig. Es muss genau mit Winkelmesser und Maßstabslinealen gearbeitet werden. Je nach Grundstückszuschnitt gibt es hier viele Fehlerquellen, die gar nicht auffallen.

All das können wir verbessern, wenn wir, genauso wie die Stadt Monheim oder Oldenburg, auf den Grundflächenmaßstab umsteigen. Um den Aufwand zu verringern schlagen FDP und DIE STADTGESTALTER vor, sich auch aus diesen Städten Unterstützung zu holen.

2 Kommentare

  1. Hallo Volker, es handelt sich doch um eine Gebühr, das heißt um ein Entgelt für eine konkrete Leistung. Die Stadt reinigt doch nicht das ganze Grundstück, sondern nur die Straßenmeter vor dem Grundstück. Warum soll dann die Länge der Grundstücksseite zur Straße nicht der richtige Maßstab sein? (Was Du über ersatzweise Bemessungsgrundlagen geschrieben hast, habe ich tatsächlich nicht nachvollziehen können.) Gruß, Hartmut

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