{"id":2030,"date":"2017-02-23T13:42:16","date_gmt":"2017-02-23T12:42:16","guid":{"rendered":"http:\/\/bojournal.buergerbegehren-musikzentrum.de\/?p=2030"},"modified":"2017-03-01T21:59:28","modified_gmt":"2017-03-01T20:59:28","slug":"mehr-hilfe-fuer-alleinerziehende-warum-auf-kosten-der-kommune","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/bojournal.de\/?p=2030","title":{"rendered":"Mehr Hilfe f\u00fcr Alleinerziehende \u2013 aber warum auf Kosten der Kommune?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bund und L\u00e4nder haben sich darauf geeinigt, durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterst\u00fctzen. Ab dem 01.07.2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. statt nur bis 12. Lebensjahr gezahlt werden. Die H\u00f6chstbezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Aber warum muss das die unterste und klammste politische Ebene, die Kommune, finanziell stemmen?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Alleinerziehende mehr Unterst\u00fctzung bekommen sollen, dann ist das grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen. Wenn V\u00e4ter oder M\u00fctter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist jedoch das kein singul\u00e4r kommunales, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Tats\u00e4chlich kommen aber mal wieder durch eine gesetzliche \u00c4nderung erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen und damit auch auf Bochum zu. Wie teuer dies f\u00fcr Bochum wird, steht noch nicht fest. Allerdings k\u00f6nnen da Mehrkosten von fast 3,1 Mio. Euro auf uns zukommen. Grundlage daf\u00fcr ist eine erste Sch\u00e4tzung der Verwaltung, die in der Sitzung Ausschusses f\u00fcr Kinder, Jugend und Familie am 15. Februar m\u00fcndlich vorgetragen wurde. Demnach w\u00fcrde f\u00fcr 2017 eine Mehrbelastung von 1,4 Mio. Euro anfallen. F\u00fcr 2018 ging die Verwaltung von j\u00e4hrlichen Mehrkosten von 2,5 Mio. Euro aus. Dazu k\u00e4men dann j\u00e4hrliche Personalkosten von rund 560.000 \u20ac.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/bojournal.de\/files\/2017\/02\/Unterhaltsvorschuss1-min.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-2033\" src=\"https:\/\/bojournal.de\/files\/2017\/02\/Unterhaltsvorschuss1-min-300x182.png\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"182\" srcset=\"http:\/\/bojournal.de\/files\/2017\/02\/Unterhaltsvorschuss1-min-300x182.png 300w, http:\/\/bojournal.de\/files\/2017\/02\/Unterhaltsvorschuss1-min.png 761w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Bochum m\u00fcsste f\u00fcr die b\u00fcrokratische Abwicklung acht neue Stellen schaffen. Dadurch w\u00fcrden reine Personalkosten von 483.000 Euro im Jahr anfallen. Die Arbeitsplatzkosten w\u00fcrden sich auf 76.000 Euro im Jahr aufsummieren. Die Verwaltung wei\u00df bislang nicht, wie sie das \u00fcberhaupt stemmen soll, da personelle und r\u00e4umliche Kapazit\u00e4ten gar nicht zur Verf\u00fcgung stehen. Ohne zus\u00e4tzliches Personal kann die Aufgabe nicht erf\u00fcllt werden. Der Aufwand ist auch deshalb so hoch, weil b\u00fcrokratischer Aufwand nicht konsequent vermieden wird. F\u00fcr die neu anspruchsberechtigte Altersgruppe der 12-18 J\u00e4hrigen besteht nur dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600,- Euro brutto erzielt. Es werden also Abgleiche mit dem Jobcenter und ggf. auch Verrechnungen der Leistungen notwendig. Die Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss kann somit b\u00fcrokratischen Aufwand bedeuten, aber keine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Leistungsempf\u00e4nger mit sich bringen. Hier wird sich also weiterhin in B\u00fcrokratie verloren.<\/p>\n<p>Der Bund erh\u00f6ht wenigstens etwas seinen Anteil an den Kosten. Die D\u00fcsseldorfer Landesregierung hingegen w\u00e4lzt 80 Prozent des Landesanteils der Kosten unmittelbar auf die Kommunen ab. Kein anderes Bundesland belastet die Kommunen im Bereich des Unterhaltsvorschusses so stark wie das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bundesl\u00e4nder Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein verzichten beispielsweise sogar vollst\u00e4ndig auf die M\u00f6glichkeit, Kosten des Unterhaltsvorschusses an die Kommunen weiterzureichen. Das Land NRW muss daher st\u00e4rker in die Pflicht genommen werden. Es kann nicht sein, dass Hannelore Kraft mal wieder den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen entlastet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bund und L\u00e4nder haben sich darauf geeinigt, durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterst\u00fctzen. 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