Start SCHULE-JUGEND Schwere Versäumnisse bei Auslandsmaßnahmen für Jugendliche zügig beheben!

Schwere Versäumnisse bei Auslandsmaßnahmen für Jugendliche zügig beheben!

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In den Medien wurde bereits in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv über Ungereimtheiten in den pädagogischen Auslandsmaßnahmen für Jugendliche im Ruhrgebiet berichtet. Im Zentrum steht dabei die Life GmbH aus Bochum. Bislang galt, dass es sich zwar um eine Bochumer Firma handele, aber alle Ungereimtheiten in den Jugendämtern anderer Städte vorgefallen seien. Ein Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes zeigt nun aber auch schwere Versäumnisse im Bochumer Jugendamt auf.

Der nun veröffentlichte Sonderbericht zeigt Versäumnisse im Jugendamt auf, die beim sensiblen Thema der individualpädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen einfach nicht auftreten dürfen. Es ist nicht durchgängig sauber gearbeitet worden. Daher hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jugendamt auch etliche Handlungsempfehlungen ins Stammbuch geschrieben. So fehlt es an vielen Stellen an nachvollziehbaren Dokumentationen. Sowohl Abweichungen von der gültigen Dienstanweisung als auch vom Zeitablauf für Hilfeplangespräche sind nur teilweise oder gar nicht dokumentiert. Vor allem wird anhand der Akten nicht deutlich, welche Kriterien, die zur Auswahl einer bestimmten Hilfe und der Auswahl des Trägers erfolgten, angelegt wurden. Es bleibt auch offen, wie die Qualitätsbeurteilung vorgenommen wurde, ob wirtschaftliche Aspekte hinreichend beachtet wurden und warum man sich letztendlich für das ausgewählte Angebot entschieden hat. Das muss sich dringend ändern. Denn ohne ausreichende Dokumentationen wird es nur unnötig erschwert, Vorgänge an andere Sachbearbeiter zu übergeben oder Entscheidungen nachzuvollziehen und zu überprüfen.

Anhand des Berichts wird deutlich, dass die Life Jugendhilfe GmbH von der Praxis in Bochum an einigen Stellen deutlich profitiert hat. Auslandsmaßnahmen sollten gemäß Dienstanweisung vorrangig Träger aus Bochum erbringen. Allerdings gibt es in Bochum für Auslandsmaßnahmen ausschließlich die Life GmbH. Diese Bevorzugung von Bochumer Trägern, die letztendlich die Bevorzugung einer einzelnen Firma bedeutet, muss abgeschafft werden. Entscheidend für die Auswahl des Trägers darf nicht der Sitz des Trägers, sondern allein die Eignung des Trägers, für die Kinder und Jugendlichen eine passgenaue und qualitätsvolle Maßnahme anbieten zu können.

Auch bei der Praxis bei den Entgeltvereinbarungen deutet der Bericht eine Bevorzugung der Life GmbH an. Bei auswärtigen Trägern wurden die Entgelte Einzelfall bezogen, Projektstellen bezogen oder unter Zugrundelegung eines Maßnahmentyps vereinbart. Die Entgeltvereinbarungen für in- und ausländische Projekte der Life GmbH hingegen erfolgten weder einzelfall- noch projektstellenbezogen. Bei den vereinbarten Tagessätzen galten sowohl für Projekte mit intensivpädagogischen Einzelbetreuung im Inland als auch für Projekte im Ausland. Es erfolgte keine Differenzierung nach Projektstellen oder deren Lage. Eine Krankenschwester in Ungarn muss kalkulatorisch aber sicherlich anders behandelt werden als eine studierte Sozialpsychologin in Deutschland. Bei von den Trägern vorgelegten Kalkulationen muss das Jugendamt also kritischer herangehen und auch die Schlüssigkeit von Einzelpositionen überprüfen und hinterfragen.

Fehlende Prüfung der Qualifikation des Betreuungspersonals

Insbesondere macht uns die fehlende Prüfung der Qualifikation des eingesetzten Betreuungspersonals, die in keinem Fall erfolgte, große Sorge. In einem Life-Fall wurden im Verlauf der Maßnahme Gründe bekannt, um an der Zuverlässigkeit eines Betreuers zu zweifeln, sodass die Maßnahme schließlich beendet wurde. In einem anderen Fall lehnte die Firma ‚Life‘ einen geforderten Qualitätsnachweis eines Betreuers im Ausland anwaltlich mit Verweis auf die mit dem Jugendamt geschlossene Vereinbarung und den Datenschutz ab. Die fachliche Qualität der Betreuung für individualpädagogische Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen muss unserer Meinung nach aber zu jedem Zeitpunkt immer klar festgestellt und vor Beginn jeder Maßnahme kontrolliert werden. Alles andere ist verantwortungslos. Es kann nicht sein, dass das Jugendamt Verträge mit Trägern schließt, die eine Kontrolle unmöglich machen. In einem Fall erfolgte eine erst späte Mitteilung des Trägers zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Aufgrund der Vorkommnisse wurde die Maßnahme dann beendet.

Zwei Dinge muss das Jugendamt ohne weiteren Zeitverzug angehen: das angekündigte Qualitätsmanagement und eine nachhaltige Personalentwicklung im Bereich des Sozialen Dienstes”, so Haltt. “Für die Auslandsmaßnahmen wurden seit 2009 jährlich über 13 Mio. € ausgegeben. Sieben von elf untersuchten Maßnahmen wurden zudem abgebrochen. In den meisten Fällen entzogen sich die Jugendlichen weiteren inländischen Maßnahmen kurz nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland. Ohne ein intensives Controlling geht es einfach nicht. Auch hinsichtlich der Mitarbeitersituation müssen zügig Verbesserungen eintreten. Der Prüfbericht macht deutlich, dass es durch die Fluktuationen bei den Mitarbeitern zu Überlastungen gekommen ist. Wichtiges Fach- und Fallwissen darf durch Wechsel von Sachbearbeitern nicht verloren gehen.

Die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” stellt in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.11.2015 eine Anfrage zu den Konsequenzen aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und wird auch in Rechnungsprüfungsausschuss am 27.11.2015 die Vorgänge noch einmal kritisch beleuchten.

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