Start FINANZEN Schluss mit bisheriger Praxis bei Eintreibung der Rundfunkgebühren.

Schluss mit bisheriger Praxis bei Eintreibung der Rundfunkgebühren.

245
0

Was den Rundfunkbeitrag betrifft, können sich die Landesrundfunkanstalten einen schmalen Fuß machen. Falls ein Beitragsschuldner nicht bereit ist, die Zahlungen für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes vorzunehmen, schiebt der WDR den Schwarzen Peter einfach den Kommunen zu. Die unliebsame Aufgabe, das fehlende Geld einzutreiben, muss dann die städtische Verwaltung schultern.

Allein im letzten Jahr 2015 hat die Landesrundfunkanstalt die städtische Verwaltung in 4.782 Fällen damit beauftragt, für sie den Inkassodienstleister zu spielen. Besonders sauer stößt auf, dass der magere Obolus, den der WDR für die Inkassoleistung erstattet, nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kosten kompensiert. Auf satten 130.000 Euro blieb die Stadt Bochum im vergangenen Jahr sitzen. Ein privates Inkassounternehmen hätte da schon Insolvenz anmelden müssen.

fdp-sg_kommunen-gez-3Die steigenden Fälle der Zahlungsverweigerung offenbaren auch das immense Akzeptanzproblem der aktuellen Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages bei den Bürgerinnen und Bürgern, was das klaffende Loch in den nächsten Jahren noch weiter vergrößern wird. Diese ganze Prozedur ist in Zeiten der knappen Kassen und angesichts der städtischen Schuldenlast nicht weiter vermittelbar.

Mit dieser Praxis muss nun Schluss sein. Anstatt das belastende Verfahren durch einen Erlass des Innenministers noch in Schutz zu nehmen, sollte die Landesregierung hingegen alle notwendigen Regelungen treffen, um die Kommunen von dieser unsinnigen finanziellen Zusatzbelastung ohne Gegenwert zu befreien. Hier ist der Bochumer Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gefordert, sich mit anderen kommunalen Vertretern zu organisieren, um auf die Lage der Kommunen aufmerksam zu machen und ein Umdenken der rot-grünen Koalition in Düsseldorf zu erwirken. Ebenso muss die Verwaltung überprüfen, ob sie sich gegen diese ungewollte Belastung mit juristischen Mitteln bereits jetzt schon zur Wehr setzen kann.

Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” zur kommenden Ratssitzung am 27.10.2016 bereits eingereicht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.