Start SCHULE-JUGEND KiTa-Anmeldung nur noch mit vollem Impfschutz.

KiTa-Anmeldung nur noch mit vollem Impfschutz.

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Um einen Masernausbruch zu verhindern, braucht man eine Durchimpfungsquote von 95% in der Bevölkerung. Bochum erreicht diese Zahlen nicht einmal bei den Schulkindern. Die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” schlägt nun eine neue Maßnahme vor: Um Masernausbrüche sowie andere Infektionskrankheiten zu verhindern und einzelne Kinder zu schützen, sollen Aufnahmen in städtische KiTas nur noch mit kompletten Impfbuch möglich sein. Am 27. März 2019 wird der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie darüber entscheiden.

Im Kampf gegen die Masern tritt Bochum auf der Stelle. Die notwendige WHO-Quote wird seit Jahren verfehlt. Aktuelle Fälle in Deutschland zeigen, dass auch bei uns ein Krankheitsausbruch möglich ist. Mit einer Impfpflicht in den städtischen KiTas wollen wir die Impfquoten anheben und das individuelle Risiko für KiTa-Kinder senken.

Bei der Anmeldung in der KiTa müssen dann mit der Vorlage des Impfpasses alle von der Ständigen Impfkomission empfohlene Impfungen nachgewiesen werden. Verpasste Impfungen können innerhalb einer Frist nachgeholt werden. Die Regelung soll nur für die städtischen KiTas gelten. Die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” regt auch an, dass die freien Träger ähnliche Regelungen für ihre Einrichtungen aufstellen. Das sollen diese aber selbst entscheiden. Für Aufmerksamkeit sorgte aktuell eine private KiTa in Essen, die Impfungen zur Pflicht erklärt hat

Der aktuellste Gesundheitsbericht von 2017 zeigt deutliche Impflücken in Bochum auf. In manchen Stadtteilen liegen die Impfquoten der Schulanfänger für Masern deutlich unter 90%. Auch stadtweit wird nur eine Quote von 93% erreicht. Die niedrigsten Quoten wurden in Kornharpen, Langendreer, Leithe, Querenburg, Riemke und Wiemelhausen/Brenschede festgestellt.

Die Zahl 93% klingt zunächst viel, reicht aber nicht, um Ausbrüche ganz zu verhindern. Dafür muss gemäß dem WHO-Indikator mindestens eine Durchimpfungsquote von 95% erreicht werden. Durch den Impfschutz der Gemeinschaft, dem sogenannten Herdenschutz, wären dann auch Menschen vor einer Ansteckung geschützt, die nicht geimpft werden können, darunter beispielsweise Säuglinge.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über den Antrag der Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” zur Impfpflicht in städtischen KiTas am 27.03.2019 abstimmen.

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