Start STADTRAT Rechtsanspruch auf Gebühren-Entlastung für Bochumer Gründächer kommt.

Rechtsanspruch auf Gebühren-Entlastung für Bochumer Gründächer kommt.

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Eine Mehrheit aus FDP & DIE STADTGESTALTER, SPD und Grüne wollen eine Förderung der Dachbegrünung durch Einsparungen bei den Gebühren für das  Niederschlagswasser für Immobilieneigentümer rechtsverbindlich und unbürokratisch machen. Die drei Fraktion bringen am 07.05.2020 im Umweltausschuss einen Antrag zur entsprechenden Überarbeitung der Abwassersatzung auf den Weg. Sobald die überarbeitete Satzung vorliegt, muss aber nochmals über die konkrete Entlastungsquote gesprochen Werden. FDP und STADTGESTALTER wollen, dass zukünftig mindestens 50% Gebühren pro Quadratmeter nicht-versiegelter Fläche eingespart werden.

Gründächer verhindern Hitzeinseln, bieten Platz für Biodiversität und entlasten die Kanalisation von Regenwasser. Bislang läuft eine Förderung durch Abschläge auf die Abwassergebühren auf Kulanz der Stadtkämmerei. Unsere Forderung war, einen rechtsverbindlichen Anspruch in die Satzung aufzunehmen. Durch den gemeinsamen Antrag mit SPD und Grünen wird nun einen wichtiger ersteR Schritt gemacht.

Aktuell gewährt die Verwaltung zwischen 30% und 70% weniger Gebühren pro Quadratmeter Dachbegrünung. Statt einer Mindestentlastung von 30% streben FDP und STADTGESTALTER 50% oder mehr an. Je mehr die Bürger sparen, desto mehr freut sich die Umwelt.

Im Rahmen der neuen Satzung wird es auch um unbürokratische Nachweislösungen gehen. Statt Papierkram und Zettelkrieg sollen möglichst formlose Antragsverfahren für Grundstücke unter 1.000 qm geprüft werden. Zusätzlich sollen im Sinne der Gleichbehandlung auch Flächen, die mit wasserdurchlässigen Pflastersteinen oder an Zisternen angebunden sind berücksichtigt werden.

Foto: Ra Boe

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