Start STADTRAT Bochumer Verkehrsüberwachung vom Kopf auf die Füße stellen.

Bochumer Verkehrsüberwachung vom Kopf auf die Füße stellen.

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Unpassierbare Gehwege, schwer einsehbare Straßenquerungen, zugeparkte Radwege. Wenn wir insbesondere die Schulwegsicherheit und die Barrierefreiheit in Bochum verbessern wollen, müssen wir eine zuverlässige Verkehrsüberwachung auch für den ruhenden Verkehr garantieren. Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ sieht hier Schwierigkeiten struktureller Natur und will die Probleme unter die Lupe nehmen. Dafür reichen keine Lippenbekenntnisse. Das Rechnungsprüfungsamt muss eingeschaltet werden.

Die Verkehrsüberwachung in ihrer jetzigen Form ist gescheitert. Nicht mal bei einem so bedeutenden Platz wie dem Rathausplatz vor der eigenen Haustür schaffen die Ordnungsbehörden es, das Parkverbot nachhaltig durchzusetzen. Die Pöller, die dort jetzt installiert wurden, bezeugen eine Kapitulation. An anderen Stellen in Bochum, die für die Ordnungsbehörden weniger gut zu erreichen sind, sieht die Situation nicht besser aus. Man kann nicht einfach überall Pöller aufstellen.

Dass etwas strukturell schief läuft, merkt man auch daran, dass sich neben Bürgerinnen und Bürger auch die Werbegemeinschaft der Innenstadt bereits massiv bei der Stadt beschwert hat. Nur ändert sich eben nichts. Entweder man will im Rathaus nicht oder man kann nicht. In beiden Fällen muss man handeln.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ will, dass eine interne Supervision stattfindet und sich das Rechnungsprüfungsamt mal genau anschaut: Wie kann man die Verkehrsüberwachung verbessern, wo liegen die Gründe für die Probleme, fehlt Personal oder werden von der Leitung Fehler in der Organisation und Führung gemacht. Man hat jetzt lange genug beteuert, dass man am Thema dran ist. Man braucht jetzt Fakten.

Man kann auch das ganze Thema Verkehrsüberwachung neu denken. Anstatt das aus den Amtsstuben zu organisieren könnte man private Dienstleister mit einem wasserdichten Vertrag, der klar Zuständigkeiten, Datenschutz, Qualität und Häufigkeit der Kontrollen festschreibt, mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragen.

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