„Busse und Bahnen sollen in ihrer Auslastung zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes auf höchstens 50% begrenzt und zusätzliche Fahrzeuge eingeplant werden. Damit soll Gedränge von Schülerinnen im ÖPNV vermieden
„Busse und Bahnen sollen in ihrer Auslastung zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes auf höchstens 50% begrenzt und zusätzliche Fahrzeuge eingeplant werden. Damit soll Gedränge von Schülerinnen im ÖPNV vermieden