Start STADTRAT Tempo 30 auf dem City-Ring: STADTGESTALTER sehen rechtliche Möglichkeiten

Tempo 30 auf dem City-Ring: STADTGESTALTER sehen rechtliche Möglichkeiten

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Zur Reduzierung des übermäßigen Lärms und wegen der Schulwege am Ring wäre Tempo 30 auf dem gesamten Innenstadtring, so wie es ein Bürger dem Stadtrat vorgeschlagen hat, wünschenswert.

„Die Ablehnung von Tempo 30 auf dem City-Ring begründet die Verwaltung mit falschen Tatsachen“, kritisiert Dr. Volker Steude, Ratsmitglied und beratendes Mitglied im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur für die STADTGESTALTER. Die Wählervereinigung stellt sich damit hinter einen Bürgerantrag, den die Verwaltung mit dem Hinweis ablehnt, es lägen keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor. „Das Gegenteil ist der Fall“, stellt Dr. Steude fest.

„Die Lärmkartierung der Stadt weist hochoffiziell vier Lärm-Hotspots auf dem City-Ring aus. Schaut man sich deren Lage genauer an, betreffen diese Bereiche beinahe die gesamten Abschnitte von Nord-, West- und Südring. Hier sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um Tempo 30 zur Reduzierung von gesundheitsschädlichen Verkehrslärm anzuordnen“, erklärt Dr. Steude. „Die Stadt widerspricht sich also selbst, wenn sie hier rechtliche Schranken als Ausrede vorschiebt.“

„Auch am Ostring schließt die Rechtslage die Anordnung von Tempo 30 nicht aus. Schließlich begründen Schulen wie das Walter-Gropius-Berufskolleg und die Technische Berufsschule 1 sowie der Schulweg zur Grundschule Weilenbrink eine Geschwindigkeitsbegrenzung“, so Dr. Steude.

Die STADTGESTALTER kritisieren die Darstellung der Stadt auch insbesondere aufgrund der Mitgliedschaft in der Initiative „Lebenswerte Städte“, welche Kommunen grundsätzlich die eigene Entscheidung über die Einrichtung von Tempo 30 ermöglichen will. „Man kann nicht darauf pochen, dass der Bund den Kommunen die grundsätzliche Anordnung von Tempo 30 ermöglicht, wenn man selbst nicht den aktuellen gesetzlichen Spielraum nutzen will“, so Dr. Steude. „Wenn es jetzt kein Tempo 30 auf dem Ring gibt, dann fehlt allein der politische Wille. Alle Parteien haben jetzt die Möglichkeit, den Weg frei zu machen“, meinen die STADTGESTALTER.

Über den Bürgerantrag, die Beschlussvorlage der Verwaltung und den Änderungsantrag der STADTGESTALTER wird der Verkehrsausschuss am 18.12.2024 entscheiden.

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