Start FINANZEN E-Scooter: STADTGESTALTER-Vorschlag umgesetzt – Sondernutzungsgebühr kommt

E-Scooter: STADTGESTALTER-Vorschlag umgesetzt – Sondernutzungsgebühr kommt

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Die STADTGESTALTER begrüßen den Beschluss des Rates vom Donnerstag, den 19.12.2024, eine Sondernutzungsgebühr für Verleiher der E-Scooter in Bochum einzuführen. „Die Verwaltung setzt damit einen STADTGESTALTER-Vorschlag aus dem Jahr 2023 um“, erklärt Dr. Volker Steude. Das Ratsmitglied verweist auf einen entsprechenden Antrag seiner Wählervereinigung, der am 31.05.2023 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur gestellt wurde. 

„Es ist einmal eine Frage der Fairness: Gastronomen, die durch die Nutzung öffentlicher Flächen für Tische im Außenbereich ihr Geld verdienen, müssen dafür eine Gebühr entrichten. Verleiher von E-Scootern, die ebenfalls den öffentlichen Raum für ihren Geschäftszweck nutzen, konnten dies bislang gratis“, so Dr. Steude.

Die STADTGESTALTER setzen auch auf eine Lenkungswirkung: „Bislang war die Rechnung einfach: Mehr Scooter, mehr Umsatz und Gewinn. Eine Gebühr pro angebotener Roller setzt einen Anreiz an die Verleiher, auf Klasse statt Masse zu setzen. Die Störungen im öffentlichen Raum für z.B. Zu-Fuß-Gehende werden sich nach unseren Erwartung auch dadurch verringern.“

„Die Sondernutzungsgebühr steht in einer Reihe von STADTGESTALTER-Ideen, die oftmals nach einer Ablehnung und nach einer gewissen Zeit doch umgesetzt werden. Dass die SPD in einer aktuellen Pressemitteilung den Eindruck erweckt, die Vorlage sei allein auf Bestrebungen der Verwaltung und eigener Parteimitglieder entstanden,  hat ein Geschmäckle“, so Dr. Steude. 

Die STADTGESTALTER verweisen auf knapp 70 Ideen und Vorschläge, die letztlich doch eine Umsetzung gefunden haben.

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