Eine Vorlage, die Grundlage für einen Beschluss zur Ausschreibung der Wochenmarktprivatisierung sein sollte, wurde im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 09.06.2016 überraschend von der Verwaltung zurückgezogen. Nachdem die Grundsatzentscheidung zur Privatisierung der Wochenmärkte recht zügig durch die Gremien ging, verstolpert die Verwaltung jetzt eine saubere Umsetzung ihrer eigenen Ideen an einer entscheidenden Zwischenhürde. Der Ausschuss sollte nämlich die wichtigen Vergabekriterien auf den Weg bringen, sodass sich private Konzessionsnehmer um die Organisation und Durchführung der zwölf Wochenmärkte bewerben können. Die Ausschussvertreter haben sich gerade auf die inhaltliche Debatte vorbereitet, da pfiffen die Verwaltungsmitarbeiter den Tagesordnungspunkt bei Eröffnung der Sitzung überraschend zurück.
Als Begründung zieht sich die Stadt auf eine Novelle des Vergaberechtes zurück. Da es dort neue Regelungen und Vorgaben gäbe, müsse die Verwaltung in ihrem stillen Kämmerlein erst noch vertiefte, rechtliche Prüfungen vornehmen, was die juristische Ausgestaltung des Teilnehmerwettbewerbs beträfe. Das neue Vergaberecht ist aber auch für die Verwaltung nicht plötzlich innerhalb der Ausschusssitzung vom Himmel gefallen. Vielmehr weist die Stadt selbst darauf hin, dass diese neuen Regelungen bereits seit April dieses Jahres gelten. Es ist schon komisch, dass den städtischen Verantwortlichen dies erst zwei Monate später und dann erst in letzter Minute auffällt. Denn schon während das neue Recht Anwendung fand, beschäftigten sich auf Eingabe der Verwaltung alle Bezirksvertretungen mit der Thematik und der rechtlich überholten städtischen Vorlage. Hier hat die Verwaltung ihre Hausaufgaben nicht gemacht und die teure Zeit des städtischen Betriebes verplempert.
Jetzt muss die Vorlage wohl einen neuen Anlauf nehmen. Dabei geht es unserer Ansicht aber nicht nur um formale Schwächen, sondern insbesondere um inhaltliche Unwuchten, die unbedingt ausgebügelt werden müssen. Eine möglichst offene Ausgestaltung der Privatisierung mit einer breiten Wettbewerbsvielfalt halten wir für unabdingbar. Wenn sich am Ende statt des städtischen Ordnungsamtes dann lediglich eine städtische Tochter, zum Beispiel Bochum Marketing, den gleichen alten Hut aufsetzt, dann ist nichts Innovatives und Zukunftsfähiges für die Bochumer Wochenmärkte gewonnen. Märkte sollen bunt und vielfältig sein und auch den regionalen Bezug aufnehmen. Es darf keine Konkurrenzschutzklauseln geben, die alternative Ideen für die Ausgestaltung der Bochumer Märkte blockiert. Wir fordern daher, eine Unterkonzessionierung oder Übernahme einer Teilkonzession durch örtliche Werbegemeinschaften oder eine Gemeinschaft vor Ort tätiger Markthändler zu ermöglichen.