Im Rat haben sich CDU, Grüne, UWG und FDP abgesprochen, um die Fraktion “Die PARTEI & STADTGESTALTER” aus den Ausschüssen heraus zu drängen. Das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt: “Dies widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes”. Eine Auflösung und Neubildung der Ausschüsse sei
Tag "Gericht"

Rat und Ratsmitglieder sind in der Ausübung ihres Mandates an Recht und Gesetz gebunden. Es ist unstrittig, dass aufgrund des grundgesetzliche Demokratieprinzips die Ratsausschüsse spiegelbildlich zum Kräfteverhältnis der Fraktionen im

Jedem dürfte einleuchten, dass die Bochumer Ratsmitglieder zu komplizierten finanziellen Themen gesicherte Informationen brauchen, um zum Wohle der Stadt wichtige Entscheidungen vorschlagen und treffen zu können. Damit dies möglich wird,