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Stellungnahme der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zur Wahl der Ausschüsse am 17.02.2020

Stellungnahme der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zur Wahl der Ausschüsse am 17.02.2020
Dezember 16
07:38 2020

Rat und Ratsmitglieder sind in der Ausübung ihres Mandates an Recht und Gesetz gebunden. Es ist unstrittig, dass aufgrund des grundgesetzliche Demokratieprinzips die Ratsausschüsse spiegelbildlich zum Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat zu bilden sind.

Sollten sich die Kräfteverhältnisse im Rat ändern, müssen die Ausschüsse neu gewählt werden. Die Verwaltung hat nun bestätigt, dass die rechtmäßige Gründung der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ eine solche Neuwahl zur Folge hat und die Neubildung der Ausschüsse auf die Tagesordnung zur Ratssitzung am 17.12.2020 gesetzt. 

Die ordentliche Mitwirkung im Ausschuss stellt ein wichtiges Teilhaberecht einer Fraktion dar, da in vielen Fällen Entscheidungen gem. Zuständigkeitskatalog vom Rat auf die Ausschüsse übertragen werden. Hinzu tritt, dass die fachliche Entscheidung eines Beschlusses in der kommunalen Praxis bereits in der Debatte und mit der Abstimmung in der Vorberatung im Ausschuss fällt. 

Zwar steht einer Fraktion allein Aufgrund ihres Status kein Ausschusssitz zu, allerdings darf der Rat auch nicht willkürlich eine Fraktion, der rechnerisch ein Ausschusssitz zukommt, von ihren Teilhaberechten ausschließen und stattdessen kleinere Fraktionen, denen nach dem Stärkeverhältnis kein sicherer Sitz im Ausschuss zu steht, bevorteilen. Das Demokratieprinzip darf nicht allein Aufgrund des Mehrheitsprinzips eingeschränkt werden. 

Sollte die Spiegelbildlichkeit der Besetzung von Rat und Ausschüssen bei der Neuwahl der Ausschüsse mit Leihstimmen ausgehebelt werden, sieht sich die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ in ihren organschaftlichen Rechten verletzt. Eine von der Fraktion dann angestrebte kommunalverfassungsrechtliche Klage hat vor dem Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg. Die entsprechende Wahl wäre wegen eines inhaltlichen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig. Rechtswidrige Wahlen bzw. Ratsbeschlüsse sind nichtig.

Darüberhinaus erklärt die Fraktion:

„Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn SPD, Grüne und CDU eine Fraktion aus dem demokratischen Spektrum mit aller Macht von ihrem Recht auf einen ordentlichen Sitz in den Ausschüssen ausschließen wollen. Dass die vier Ratsmitglieder der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ ernsthaft und konstruktiv am politischen Prozess mitwirken, haben sie bereits durch einen gemeinsamen Sachantrag mit der Fraktion „Die Linke“ zur praktischen Umsetzung des Rats-TV gezeigt“, so Dr. Volker Steude.

„Hier braucht man das Stilmittel der Satire zur Verdeutlichung gar nicht auspacken. Solche Manöver zur Beschneidung von Teilhaberechten sind schon Realsatire“, kommentiert Nils Brandt.

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