Start SCHULE-JUGEND Die Life GmbH und Lichtenberger müssen liefern

Die Life GmbH und Lichtenberger müssen liefern

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Mit Verwunderung werden die neuen Einlassungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Reinirkens hinsichtlich der Auslandsmaßnahmen für Jugendliche und der Life GmbH aufgenommen. In der Presse wird er mit den Worten zitiert, dass der Geschäftsführer der Life GmbH; Gerhard Lichtenberger, in der SPD-Ratsfraktion “angedeutet” habe, dass “er fündig geworden ist, was die betreffenden Unterlagen zur Qualifikation eines früheren Mitarbeiters betrifft”. Das hört sich zunächst alles ganz harmlos an – Mit Blick auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes sieht man aber, dass es um mehr geht.

Wenn man den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liest und die Sitzung des Rechnungsprüfungsamtes verfolgt hat, weiß man, dass es nicht darum geht, dass nur einfach Unterlage nicht gefunden worden. Vielmehr hat sich die Life GmbH mit anwaltlichen Schreiben geweigert, der Aufforderung des Jugendamtes nachzukommen, die Qualifikation eines Betreuers im Ausland nachzuweisen. Fadenscheinig zog sich die Life GmbH auf datenschutzrechtliche Bedenken zurück. Da es dazu offenbar umfängliche Korrespondenz zwischen Jugendamt und Life gibt, ist längst die Zeit gekommen, um nicht nur wohlmeinende Ratschläge, wie sie durch die SPD-Ratsfraktion unterbreitet werden, zu geben, sondern einfach Tacheles zu reden und klare Forderungen zu stellen. Die Life GmbH und Lichtenberger müssen endlich liefern. Wenn die Qualifikation eines Betreuers trotz Aufforderung durch das Jugendamt nicht nachgewiesen wird, muss es Konsequenzen haben, mindestens die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Life muss dann vollständig beendet werden.

Das Vorgehen der SPD-Fraktion ist nicht ganz nachvollziehbar. Im Rechnungsprüfungsausschuss kam seitens der SPD ja noch das überraschende Bekenntnis, dass Gerhard Lichtenberger trotz offenkundiger Befangenheit nicht nur Hintergrundinformationen in der Sache gebe, sondern auch in der Sache weiterhin die Entscheidungsfindung der Fraktion mitgestalte. Solange nicht alle Vorgänge vollständig geklärt sind, verbietet sich so etwas eigentlich. “Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass hier persönliche Verflechtungen so stark sind, dass selbst über unzweifelhaft kritikwürdige Punkte großzügig hinweggeschaut und eher butterwich agiert wird.

Auch in anderer Hinsicht gibt es in der Sache noch Klärungsbedarf. Dolf Mehring hat als Leiter des Jugendamtes in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses betont, dass die Life GmbH wie jeder andere Träger behandelt worden wäre. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes führt aber aus, dass Auslandsmaßnahmen gemäß Dienstanweisung vorrangig Träger aus Bochum erbringen sollten. Allerdings gibt es in Bochum für Auslandsmaßnahmen ausschließlich die Life GmbH. Da wird man nur schwerlich von einer Gleichbehandlung reden können, das ist vielmehr die Bevorzugung einer einzelnen Firma. Diese Regelung muss in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie kritisch hinterfragt werden. Aus Sicht der Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER darf für die Auswahl eines Trägers nicht der Sitz des Trägers entscheidend sein. Allein auf die Eignung des Trägers, für die Kinder und Jugendlichen eine passgenaue und qualitätsvolle Maßnahme anbieten zu können, darf es ankommen.

 

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