Start STADTRAT Kooperation mit Ruhrbahn – STADTGESTALTER wollen Organisation des Nahverkehrs im Ruhrgebiet reformieren

Kooperation mit Ruhrbahn – STADTGESTALTER wollen Organisation des Nahverkehrs im Ruhrgebiet reformieren

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Am 01.02.2024 soll der Rat die von den Verkehrsbetrieben BOGESTRA und Ruhrbahn sowie von den Oberbürgermeistern von Bochum, Essen, Mülheim und Gelsenkirchen  ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung genehmigen. Die STADTGESTALTER kündigen an, diesem „kleinsten gemeinsamen Nenner“ zuzustimmen, erklärt Ratsmitglied Dr. Volker Steude. D

„Der vorgelegte Entwurf ist ein krasses Beispiel dafür, wie Kirchturmdenken und provinzielle Attitüde bei politischen Entscheidungsträgern notwendige Entwicklungen scharf ausbremsen“, so Dr. Steude. Dieses „bedenkliche Beharren auf kommunalpolitischen Pfründen“ sieht das Ratsmitglied aber insbesondere außerhalb Bochums. „Auch wenn wir uns vor Ort viel mehr Dynamik wünschen, so spürt man in Bochum doch einen grundsätzlichen Willen, die Nahverkehrsbetriebe stärker kooperieren zu lassen“, stellt Dr. Steude dar. Das reiche aber nicht aus, vielmehr müsse man den gesamten Nahverkehr im Ruhrgebiet organisatorisch reformieren und innovativ aufstellen, z.B. mit Seilbahnen als schnelle, günstige und leistungsstarke Punkt-zu-Punkt-Verbindungen.

„Es reicht nicht, wie in der Vereinbarung angeregt, dass Nahverkehrspläne gleichzeitig in den kooperierenden Städten vorgelegt werden. Wir brauchen einen gemeinsamen Nahverkehrsplan für das gesamte Ruhrgebiet. Das Leben der Bochumer Bürger endet schließlich nicht an der Stadtgrenze und geht auch noch über die direkte Nachbarstadt hinaus“, argumentiert Dr. Steude. Auch sehen die STDTGESTALTER weitere Defizite: Es fehle an einem konkreten Vorschlag, den ÖPNV maßgeblich über die Stadtgrenzen hinaus auszubauen sowie das Bekenntnis, in Zukunft nur noch ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet zu haben.

„Wir brauchen auch nicht unzählige Wasserköpfe wie Geschäftsführer und Aufsichtsräte sowie weitere Mehrfachstrukturen wie z.B. Marketing, Vertrieb oder Personalabteilungen der vielen Nahverkehrsbetriebe im Ruhrgebiet“, meint Dr. Steude. Ein einheitliches Verkehrsunternehmen sei auch wettbewerbsfähiger, denn den STADTGESTALTERn ist auch die bisherige Praxis der Direktvergabe des ÖPNV ein Dorn im Auge. 

„Man hat auf ausdrücklicher Forderung der BOGESTRA dem Verkehrsunternehmen im Jahr 2016 einen Vierteljahrhundert gültigen Freifahrtschein erteilt. Bis 2041 hat sich das öffentliche Unternehmen den Auftrag ohne Ausschreibung gesichert. Erst dann wird erneut über diese zentrale strategische Weichenstellung für den ÖPNV entschieden und wahrscheinlich fordert die BOGESTRA dann erneut die Vergabe ohne Ausschreibung für weitere 25 Jahre”, fasst Dr. Steude zusammen.

„Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende kommentierte diesen Prozess bereits 2014 mit dem bemerkenswerten Satz, man stelle die Leistung der BOGESTRA nicht in Frage. Unserer Ansicht nach muss man die Leistung der BOGESTRA aber sehr wohl in Frage stellen. Der Modal-Split-Anteil des ÖPNV in Bochum hat sich zwischen 2013 und 2018 sogar leicht verschlechtert und verblieb bei unter 16%. Eine großer Sprung ist auch bei der nächsten Untersuchung des Modal-Splits, die wahrscheinlich 2024 vorgelegt wird, nicht erwartbar. Darum wollen wir dem dann hoffentlich ruhrgebietsweiten, zusammengefassten öffentlichen Nahverkehrsbetrieb durch eine wettbewerbliche Ausschreibung einen Anreiz geben, mehr Kunden zu gewinnen, das Angebot auszuweiten und ihren Anteil am Klimaschutz zu verbessern“, sagt Dr. Steude. Seine Fraktion legt dazu einen konkretisierenden Änderungsantrag vor, da die Direktvergabe in der Begründung des Beschlusses zur Kooperationsvereinbarung ausdrücklich erwähnt wird. 

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