Start FINANZEN Familie Mustermann muss nächstes Jahr 36,15 EUR mehr zahlen

Familie Mustermann muss nächstes Jahr 36,15 EUR mehr zahlen

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Abfallgebühren:
120-Liter-Restmülltonne: +8,70 EUR auf 279,10 EUR im Jahr
60-Liter-Restmülltonne und 60-Liter-Biotonne: -9,60 EUR auf 175,50 EUR im Jahr

Es gibt nur wenige Rankings, in denen Bochum einen Spitzenplatz einnimmt. Trauriger Weise beansprucht unsere Stadt ausgerechnet bei den NRW-Kommunen mit den höchsten Abfallgebühren kontinuierlich eine beschämende ‚Top-Platzierung‘. Von 151 vergleichbaren NRW-Kommunen, die ebenfalls eine Biotonne und ebenfalls den 14-tägigen Leerungsrhythmus für den Restmüll aufweisen, sind 2015 nur zwölf teurer als Bochum. Wenn satte 138 vergleichbare Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern günstigere Abfallgebühren anbieten können, dann läuft bei uns etwas schief. Für das Jahr 2016 soll in Bochum wieder eine 3,2 prozentige Steigerung für die 120-Liter-Tonne fällig werden. Im Bereich der Abfallgebühren kann man sparen, wenn man seine 120-Liter-Restmülltonne auf 60-Liter-Restmüll und 60-Liter-Biotonne splittet. Die Einsparung resultiert aber nur durch den Aufschlag der Kosten für diejenigen, die sich nicht für eine Biotonne entscheiden. In Summe bleiben die Gebühren für den Abfall in Bochum eine der höchsten in ganz Nordrhein-Westfalen. Hier muss der USB und die Stadt Bochum dringend arbeiten. Denn die hohen Kosten lassen sich nicht alleine durch die All-Inclusive-Serviceleistungen des USB erklären.

Abwassergebühren
Für Familie Mustermann: +19,20 auf 628,70 EUR im Jahr

Die gleiche Never-Ending-Story der dauernden Gebührenerhöhungen setzt sich bei den Abwassergebühren fort. Hier steigen die Preise um 3,15 Prozent. Für die vierköpfige Familie Mustermann mit einem Grundstück von 130 Quadratmeter muss also im kommenden Jahr insgesamt 628,70 EUR und damit 19,20 EUR mehr bezahlen als 2015.

Friedhofsgebühren
Urnenreihengrabbestattung:  -75,00 EUR auf 1.445,00 EUR
Sargreihengrabbestattung: -75,00 EUR auf 2.375,00 EUR

Die Friedhofsgebühren in Bochum werden nach einer langen Zeit der Steigerungen für das Jahr 2016 gesenkt. In allen Tarifen sind leichte Gebührensenkungen zu verzeichnen. Ebenso wird mit der Einrichtung der Urnenfamiliengrabstätte eine neue Bestattungsform angeboten. Bei den Friedhofsgebühren wird ein erster kleiner Schritt in die notwendige Richtung gemacht. Eine Schwalbe macht aber noch keinen Sommer, denn Bochum weist im Vergleich zu den Nachbarkommunen immer noch hohe Friedhofsgebühren aus. Die Reduzierung der fehlgeplanten und teuer auf die Gebühren schlagenden Flächen darf nicht aus dem Fokus geraten. Bei den Friedhöfen könnte man sich zum Beispiel vorstellen, dass diese von Bestattern und Friedhofsgärtnern, z.B. in einer Genossenschaft, bürgerorientierter, flexibler und günstiger organisiert werden können als vom Bochumer Amtsschimmel aus. Dadurch kann man sich erhoffen, dass massive Fehlplanungen, die jetzt zu einem Überhang der teuren Flächen geführt haben, nicht mehr stattfinden oder zumindest frühzeitiger erkannt und umgekehrt werden. Auch wäre eine solche Genossenschaft als Dienstleister serviceorientierter und so mit auch näher am Wandel in der Bestattungskultur.

Straßenreinigungsgebühren
Für die Familie Mustermann: +8,25 EUR auf 109,50 EUR im Jahr

Die Steigerung der Straßenreinigungsgebühren für 2016 ist bestimmt durch einen veränderten Stadtanteil an den Gesamtkosten der Gehwegreinigung. Die Stadt trägt den Winterdienst weiterhin zu 100% und die Reinigung der Fahrbahnen zu 20% aus ihrem Haushalt. Für die Gehwege wird der Anteil der Stadt von 20 auf 10% herabgesetzt. Die Argumentation, die zu dieser Maßnahme führt ist schlüssig. Der städtische Anteil an den Reinigungskosten ist durch das Interesse der Allgemeinheit bestimmt. Alle Menschen in Bochum haben ein Interesse daran, dass im Winter die Verkehrswege von Eis und Schnee befreit werden. Auch bei den Straßen geht man davon aus, dass diese nicht nur durch die direkten Anliegern sondern zu einem Teil auch vom Durchgangsverkehr benutzt werden. Auf Gehwegen findet aber ein geringerer Durchgangsverkehr statt als auf den Fahrbahnen. Weite Strecken werden in der Regel mit dem PKW und dem ÖPNV zurückgelegt und nur sehr selten zu Fuß. Dadurch fällt die Nutzung von Nichtanliegern auf Gehwegen deutlich geringer aus als bei den Fahrbahnen. Dadurch gestaltet  sich die Senkung des städtischen Anteils nachvollziehbar und auch fair, denn: Ein hoher städtischer Anteil sagt nichts darüber aus, ob es für den Bürger allgemein günstiger oder teurer wird, denn auch die Haushaltsmittel, aus denen der städtische Anteil bezahlt wird, fallen nicht vom Himmel. Auch diese Gelder sind letztlich durch Steuern, die Bürgerinnen und Bürger bezahlt haben, eingenommen worden. Die steigenden Verwaltungskosten machen zwar nicht den Löwenanteil der Straßenreinigungsgebühren aus, aber auch ein kleiner Dorn im Auge schmerzt. 2010 wurden diese noch mit 600 000 EUR angesetzt – jetzt liegen wir fast bei 900 000 EUR. Hier besteht Verbesserungspotential. Am Ende wird es für Familie Mustermann (15m Anliegerfront in Reinigungsklasse B1) um 8,25 EUR im Jahr teurer.

 

 

 

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