Start STADTRAT Smarte Technologien ziehen auf Friedhöfe ein.

Smarte Technologien ziehen auf Friedhöfe ein.

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Die Stadt Bochum darf die Digitalisierung in der Friedhofskultur nicht verschlafen. Digitale Erinnerungs- und Serviceangebote, smarte Technologien für die Pflege von Gräber sowie digitale Möglichkeiten in der internen Verwaltung – damit will die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ Bochums Friedhöfe an die Realität anpassen.

Ein großer Teil des sozialen Lebens findet digital statt. Das hat auch Einfluss auf die Bestattungskultur. Wir wollen überprüfen, ob QR-Codes auf Grabsteinen in Bochum erlaubt sind. Darüber kann man sich Erinnerungen an den Verstorbenen auf das Smartphone streamen lassen. Der Verstorbene kann die Inhalte zu Lebzeiten selbst bestimmen. Das Nachwirken und die Erinnerung wird so viel erlebbarer. Wer mir sagen will, dass dies alles nicht machbar sei, der kann einfach mal nach München schauen. Dort sind QR-Codes bereits seit 2014 auf den Friedhöfen erlaubt.

Der technische Fortschritt ermöglicht auch in der Grabpflege neue Chancen. Ein automatisches Bewässerungssystem, Vandalismusmeldungen per Push-Mitteilungen, Grabkameras übers Web und eine Steuerung von LED-Grableuchten per Internet – Das bieten heute schon kommerzielle Anbieter an.

Die Friedhofsverwaltung muss nun beweisen, wie anpassungsfähig sie an die Realität der Menschen ist. Die Entwicklung in der Demographie und den Wandel in der Bestattungskultur von Sarg- hin zu Urnenbestattung hat man bereits verschlafen. Das beweist der große Überhang an ungenutzten Friedhofsflächen in Bochum. Beim Thema Digitalisierung darf sich das nicht wiederholen. Ein erster Schritt wäre es, eine digitale Friedhofskarte mit Navigationsfunktion für mobile Endgeräte aufzusetzen.

Die Fraktion will mit .mit einer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss  überprüfen, inwieweit smarte Technologie auf Bochumer Friedhöfen möglich ist und ob die Friedhofssatzung einen solchen Einsatz abbilden kann. Falls notwendig wollen FDP und STADTGESTALTER die Regelungen ändern: Die Satzung muss sich den Menschen und der wandelnden Kultur anpassen und nicht umgekehrt

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