Für den Fall, dass die Stadt Verträge mit einem ihrer Mandatsträger abschließt, haben wir mit der Änderung der Hauptsatzung nun eine Lücke geschlossen. Zukünftig muss der Rat auch zustimmen, wenn ein Verein durch ein Ratsmitglied vertreten wird. Dazu gab es in der aktuellen Ratsperiode bereits lebhafte Diskussionen.
Auf Antrieb der Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ hin wurde die Transparenz erweitert und eine große Lücke geschlossen. Zukünftig bekommt der Rat nicht nur Verträge vorgelegt, welche die Stadt mit einem Ratsmitglied als Mehrheitsgesellschafter oder Geschäftsführer eine Gesellschaft auftritt, sondern auch wenn der Mandatsträger als Vorstand oder Geschäftsführer verhandelt und unterschreibt.
Zwar gab es bereits eine Regelung in der Hauptsatzung, die eine Vermengung von Mandat und berufliche oder anderweitige ehrenamtliche Funktionen verhindern soll, aber da gab es zu viel Interpretationsspielraum. Millionenverträge gingen an Sozialunternehmen, ohne dass der Rat zustimmen musste, weil das Unternehmen nicht als solches, sondern als Verein agierte, und das obwohl die Handelnden selbst im Rat saßen.
Man erinnere sich an einen Fall aus dem Jahr 2017: Da hat Ernst Steinbach als Geschäftsführer der AWO höchstselbst einen Vertrag mit der Stadt Bochum geschlossen, für die er als Teil der SPD-Fraktion im Rat sitzt. Im stillen Kämmerlein wurde die Vergabe der Betreuungsleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Nordbad abgeschlossen. Das blieb unter dem Radar des Rates.
Es folgte eine Debatte um die Auslegung der Regel, bei der die Verwaltung die Ansicht vertrat, Vereine seien von der bisherigen Regelung nicht erfasst gewesen. Die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” ließ sich nun während der Ratssitzung protokollieren, das mit der neuen abstrakten Regelung auch der konkrete Fall eines Vereins abgedeckt ist. So sind wir auf der sicheren Seite.