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15 km Armeslänge

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Nicht weiter als 15 km soll man sich in Risikogebieten von seiner Wohnstatt entfernen, verkündet die Konferenz der Ministerpräsidenten. Damit wird Corona besonders effektiv bekämpft. Aha. Da hätte man ja gleich drauf kommen können. Nur Schelme erwähnen schließlich, dass damit auf die Gesamtbewegungen von Leuten mit oder ohne bösartige Viren gar nicht reagiert wird.

Und allgemein reziprok abnehmende Wahrscheinlichkeiten eines Reisezieles in größerer Entfernung sind natürlich eher störend, wenn man verlangt, mehr auf die Wissenschaft zu hören. Doch ein Punkt in dieser Verordnung lässt besonders viele Fragen offen. Die Reaktionen auf selbige scheinen nämlich alle davon auszugehen, dass es sich bei dem vorgegebenen Radius um einen einen flachen(!) Kreisradius handle. So steht das da aber nicht explizit. Der formale Rechtstext gibt uns tatsächlich einen Kugelradius vor!

Damit die Leser dieser sehr guten Kolumne nicht im Regen stehen, seien nun die sonst unerwähnten Richtungen durchexerziert:

Betrachten wir zunächst die Höhe! – Dabei werden sich wenige Menschen über das höchste Stockwerk ihres Wohngebäudes hinaus bewegen. Die höchsten Häuser der Welt sind allerdings nur rund 1 km hoch, und keines davon steht in Bochum. Nur, wenn man sich Flugmaschinen besorgt, geht es weiter. Dazu gilt zu beachten, dass die maximale Flughöhe herkömmlicher Fluggeräte bei 11 km liegt. Die letztliche Regelung ist hier also für weite Teile der Bevölkerung irrelevant.

Leicht über 15 km hinaus könnten nur bestimmte Kampfjets kommen. Mit anderen Worten verbietet die Regierung hier Piloten die Nutzung von Bundeswehrmaschinen für Spazierflüge. Anderenfalls bestünde ein erhöhtes Risiko, sich in 16 km Flughöhe Covid 19 zu holen.

Was aber ist, wenn sich jemand heimlich in seiner Garage ein Raumschiff gebaut hat? Dann ergibt der vorgegebene Radius plötzlich einen Sinn! (Dabei ist nicht die ISS gemeint. Auf selbiger befinden sich Astronauten unterschiedlicher Nationalität, auf welche die Bundesregierung teils gar keinen Einfluss hat.) Mit einem Sternenschiff aber könnte man ggfs. Außerirdische erreichen, die einen hinreichend ähnlichen Metabolismus besitzen, um sich zu infizieren. Ich nenne sie daher der Praktikabilität halber „Weltraummenschen“.

Und nun in die Tiefe! – Wiederum bewegt sich der Normalbürger dort kaum tiefer als in einen U-Bahntunnel. Auch Freunde von Lost Places steigen in aller Regel weniger als 15 km hinab.

Als Bewohner des Ruhrgebiets weiß man desweiteren, dass die tiefsten Sohlen von Bergwerken bei rund 3 Kilometern liegen. Für Bergleute auf Freischicht ist die Regelung damit ebenfalls nicht relevant.

Will man noch tiefer Menschen finden, so muss man sich wilden Spekulationen zuwenden. Damit meine ich natürlich die Hohlerde! Jene wird gemäß noch wilderen Spekulationen von Atlantern, Nazis und Dinosauriern bewohnt.

Ich komme daher nicht um den Schluss herum, dass die 15 km-Regelung in den genannten Raumdimensionen primär zwei Gruppen vor Covid 19 beschützt: Weltraummenschen und Bewohner des Erdinneren.

Scheinbar sehen das Herr Laschet und sein Hofstaat bis auf weiteres auch so. Es ist sicherlich freudig zu begrüßen, dass sie nicht in derart wirre Verschwörungstheorien involviert sind, und offenbar auch keinesfalls gemeinsame Sache mit dubiosen Fremdweltlern machen. NRW hält also trotzig die 15 km-Fackel gesenkt, die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Es fragt sich nur, welcher mysteriöse Landesfürst dort so etwas überhaupt vorgeschlagen hat.

Ich rate daher vorläufig noch zu Hamsterkäufen von Laserkanonen.

Bleibt böse!
Euer Tobias, der sehr finstere

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