Die STADTGESTALTER sehen in der Sanierung und Nutzung der Waldbühne Wattenscheid einen ausgewachsenen Skandal. „Die Waldbühne wird mit mehr als drei Millionen EUR an Steuergeld saniert. Und jetzt muss man aus der Zeitung erfahren, dass sie nach der Sanierung praktisch kaum für Veranstaltungen nutzbar sein wird“, kritisiert das Ratsmitglied der STADTGESTALTER Dr. Volker Steude.
„Laut Baugenehmigung darf die Waldbühne aus Lärmschutzgründen nur für 30 Veranstaltungen im Jahr geöffnet werden. An 335 Tagen im Jahr liegt die Spielstätte zukünftig brach“, schildert Dr. Steude. „Wäre uns das von Anfang an klar gewesen, hätten wir der Sanierung nie zugestimmt. Die Information über die beschränkte Nutzbarkeit lag dem Rat als relevantes Entscheidungskriterium vor dem Sanierungsbeschluss nicht vor. Der Rat wurde an der Nase herumgeführt.“
Die STADTGESTALTER schlussfolgern: „Entweder hat die Verwaltung einen erheblichen Fehler in der Einschätzung der Nutzbarkeit begangen oder sie hat die Information über die beschränkte Nutzbarkeit zurückgehalten. Die Fragestellung nach mehr Veranstaltungen war in der entscheidenden Ratssitzung tatsächlich auch ein Thema. Wir selbst haben beantragt, zu den mindestens 20 vereinbarten Märchenspiele noch weitere 30 andere Veranstaltungen zu vereinbaren. In der Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt hätte die Verwaltung mögliche Beschränkungen zwingend erwähnen müssen“, sagt Dr. Steude. „Es handelt sich in dem dann beschlossenen Unterhaltungsvertrag der Stadt mit der dem Kolping-Waldbühne e.V. auch ausdrücklich um eine Mindestzahl von 20 Veranstaltungen, die nicht nach oben begrenzt wurde.“
Aus einer Mitteilung der Verwaltung vom 07.11.2023 geht hervor, dass die Genehmigung zum Abriss der Waldbühne vorlag, die Baugenehmigung aber noch ausstand. In einer weiteren Mitteilung gibt die Verwaltung an, der Antrag zur Baugenehmigung wurde bereits Anfang März 2023 eingereicht.
„In der Bezirksvertretung Wattenscheid wurde im Mai dieses Jahres sogar angefragt, ob eine zusätzliche Lärmschutzwand aus Naturschutzgründen errichtet werden müsse. Die Verwaltung verneint dies in ihrer Antwort vom 16.06.2023 und verweist sogar auf ein Schallimmissionsgutachten. „Spätestens hier wäre die Gelegenheit gewesen, die Politik direkt zu informieren. Das erwähnte Schallgutachten ist unserer Kenntnis nach auch nie im Rahmen der Entscheidung vorgelegt worden“, so Dr. Steude.
Da die Sanierung der Bühne läuft, im Dezember 2024 abgeschlossen sein wird und die Nutzung der Waldbühne für 20 Jahre garantiert wurde, könne die Entscheidung nicht mehr revidiert werden. Die STADTGESTALTER wollen aber nun geprüft wissen, ob mit ergänzenden Schallschutzmaßnahmen doch noch mehr als 30 Veranstaltungen pro Jahr genehmigt werden können. „Sonst ist die Waldbühne ein Steuergeld-Grab. Ein Skandal ist sie schon jetzt“, schlussfolgert Dr. Steude.