Start STADTRAT Mindestlohnerhöhung betrifft auch städtische Angestellte.

Mindestlohnerhöhung betrifft auch städtische Angestellte.

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„Der öffentliche Dienst steht eigentlich nicht in Verdacht, prekäre Gehälter zu zahlen. Dennoch betrifft die kommende Erhöhung des Mindestlohns im Oktober fast 200 städtische Angestellte“, erklärt Dr. Carsten Bachert. Die Verwaltung teilt dies auf eine entsprechende Anfrage des Ratsmitgliedes der STADTGESTALTER mit.

„Erfreulich ist, dass die kommunalen Unternehmen Stadtwerke, USB, die städtischen Senioreneinrichtungen und die VBW durch die Bank grundsätzlich oberhalb des zukünftigen Mindestlohn zahlen“, so Dr. Bachert.

„Schlechter sieht es aber ausgerechnet bei der Stadtverwaltung selbst aus. Stand Juli 2022 werden dort 155 Bedienstete mit einem Stundenlohn knapp unter 12 Euro vergütet. Dies betrifft die Angestellten in der Entgeltgruppe 2, Stufe 2“ schildert Bachert. „Die Verwaltung gibt an, dass einmalige Sonderzahlungen im Auszahlungsmonat auf den Mindestlohn angerechnet werden.“

„Bei der städtischen Wirtschaftsentwicklung sind weitere 73 Angestellte in Mini-Jobs bzw. Teilzeitstellen von einem Stundenlohn unter 12 Euro betroffen. Laut WEG ist dieses Personal im Rahmen des Tarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe beschäftigt. Unserer Recherche nach bedeutet dies im Bereich Objektschutz aktuell 11,58 EUR“, schildert Dr. Bachert.

Die STADTGESTALTER zeigen sich überrascht, dass „Verwaltung und WEG in Zeiten des Mangels an Arbeitskräften erst mit einem Bundesgesetz zur Zahlung einer angemessener Vergütungen verpflichtet werden müssen.“

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