Start SOZIALES Bei Leerstand droht in Bochum bald Strafe für Eigentümer

Bei Leerstand droht in Bochum bald Strafe für Eigentümer

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  • Eine Zweckentfremdungssatzung wurde 2006 abgeschafft und nun aus dem Altpapier geholt.
  • Zweckentfremdung findet in Bochum kaum statt.
  • Bochum braucht mehr Investitionen statt Investitionsbremsen.

„In Sachen Wohnungsmarktpolitik brauchen wir Vernunft und Augenmaß statt einer Zweckentfremdungssatzung. Wer mit der Keule wedelt und 50 000 EUR schwere Strafen in Aussicht stellt, der lockt keine Investoren nach Bochum. Wir wollen einen attraktiven Wohnungsmarkt.   

Findet sich nach drei Monaten kein neuer Mieter, dann droht dem Eigentümer, wenn es nach Linke, Grüne und SPD geht, bald ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zusätzlich zu den ausfallenden Mieten winkt durch die vorgelegte und ideologiegetriebene Zweckentfremdungssatzung ein Bußgeld von bis zu satten 50 000 EUR. So stellt man sich eine gesunde Förderung des Wohnungsmarktes absolut nicht vor. Besser wäre es, neue Investoren anzulocken sowie Grundstücke schneller marktgängig zu machen. Nur bei einem breiten Angebot haben Mieter auch zukünftig eine Auswahl und einen preiswerten Wohnungsmarkt.

Anstatt moderne Entwicklungen anzustoßen, wird in Bochum wieder mal versucht, die Zeit zurückzudrehen und auf die Investitionsbremse getreten. Es gab ja in Bochum bereits schon einmal eine solche Zweckentfremdungssatzung, die aber 2006 nicht ohne Grund ins Altpapier gegeben wurde. Da Linke, Grüne und SPD sonst keine Ideen haben, kramen sie einfach diese abgelegte und bereits veraltete Regelung wieder hervor. Maßnahmen von gestern brauchen wir aber nicht.

Die Zweckentfremdungssatzung soll auch die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindern. Hier brüllt der Papiertiger besonders laut, denn das sind Probleme, die vielleicht Kurstädte an der Nordsee oder Hamburg und Berlin plagen, aber in Bochum de facto gar nicht existent sind.

Die Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER will diese Zweckentfremdungssatzung an der Wirklichkeit messen und hat daher für die Ratssitzung eine Anfrage eingereicht, die klären soll, in wie vielen Fällen eine Anwendung der Satzung überhaupt absehbar ist. Ebenso will die Fraktion wissen, welcher Bürokratieaufwand und welche Kosten dadurch künstlich erschaffen werden. Ebensowenig konnte die Verwaltung im Vorfeld Angaben darüber machen, ob durch diese Satzung überhaupt neuer Wohnraum dem Markt verfügbar gemacht werden kann oder wenn, in welchem Umfang dies der Fall wär.

Die Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER hat erklärt, die Zweckentfremdungssatzung abzulehnen.

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