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Bochum schlampt seit Jahren bei gesetzlicher Pflichtaufgabe!

Bochum schlampt seit Jahren bei gesetzlicher Pflichtaufgabe!
März 21
14:25 2017

In der Bochumer Verwaltung gehen die Uhren offenbar nicht nur anders, vielmehr scheint die Zeit sogar still zu stehen. Diesen Eindruck kann man jedenfalls bekommen, wenn man sich die Veröffentlichung der Beteiligungsberichte anschaut. Schaut man auf die städtische Homepage, so findet man dort zwar noch den im Februar 2014 veröffentlichten Beteiligungsbericht für das Jahr 2012, aber danach nichts mehr. Dabei schreibt die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung ganz eindeutig im § 117 vor, dass ein Beteiligungsbericht jahresbezogen fortgeschrieben werden muss. Hinsichtlich dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe hat man in Bochum aber die Zügel ziemlich schleifen lassen.

Die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” hat diesem Umstand mit einer Anfrage im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling thematisiert. Die Antwort, die die Verwaltung daraufhin gegeben hat, ist erschreckend. Die Stadt Bochum erklärt darin lapidar, dass für die Jahre 2013 und folgende noch keine Beteiligungsberichte erstellt werden konnten. Und als ob dieses Bekenntnis nicht schon schlimm genug wäre, kann die Verwaltung nicht einmal die Anzahl der städtischen Beteiligungen exakt nennen. Vielmehr schreibt man von ‘rund 75 Beteiligungen’. So wie es aussieht, weiß die Stadtverwaltung nicht genau, in welchen Unternehmen die Stadt ihre Finger im Spiel hat.

Auch die Begründung, warum man seit 2014 keine weiteren Beteiligungsberichte veröffentlicht hat, kann nicht gerade überzeugen. Die Stadtverwaltung gibt an, dass man zu wenig Personal habe. Dies habe zu ‘Rückständen’ geführt. In März 2017 verschärft sich die Personalsituation sogar noch, da ein Mitarbeiter in Pension geht. Aber so etwas weiß man doch vorher. Eine Pensionierung kommt doch nicht überraschend. Offensichtlich fehlt in der Verwaltung nicht nur der Überblick über die Beteiligungen, sondern sogar über die eigene Personalstruktur. Das könnte sich kein Handwerksmeister erlauben. Erst jetzt fängt man überhaupt erst an, die Engpässe anzugehen. Kurzfristig sollen zwei zusätzliche Stellen in der Beteiligungsverwaltung extern ausgeschrieben. Man will also schnell die klaffende Lücke beim Personal flicken. Tatsächlich hätte man das schon früher angehen müssen. Eine vorausschauende Personalplanung sieht anders aus. Aber dieser Mangel ist ja seit Jahren prägend für die Stadtverwaltung.

Vor allem geht es bei den Beteiligungsberichten nicht einfach nur um eine lästige Berichtspflicht. Der kompakte Überblick über die städtischen Beteiligungen, der auch die Beteiligungsverhältnisse beinhaltet und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen darstellt, ist ein wichtiges Kontrollinstrument für Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit. Fehlt dieser Überblick, kann niemand effektiv kontrollieren. Wird dann noch die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung immer größer, verschärft sich sogar die Problematik. Auf einem veralteten Stand kann man schließlich schlecht Beteiligungen steuern. Wenn die Verwaltung also schon derart mit einfachen Berichtspflichten überfordert ist, sollte sich die Stadt Bochum sich lieber von Beteiligungen von trennen, bevor man sich noch weiter und quasi unbemerkt im Beteiligungsdickicht verheddert.

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