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“Hurenausweis” und “Hurenregister” sind Datenschutz-Katastophen

“Hurenausweis” und “Hurenregister” sind Datenschutz-Katastophen
Juni 29
15:02 2017
  • “Hurenausweis” und “Hurenregister” sind Datenschutz-Katastrophen
  • Einhaltung der Kondompflicht ist nicht überwachbar
  • Mehraufwand für Kommunen wird groß ausfallen
  • Anstatt zu schützen, schafft das Gesetz neue Probleme

An diesem Wochenende, am 1. Juli 2017, tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Allein der Titel lässt moralisch höchste Ziele erahnen. Aber es ist dann leider wirklich nur allein der Titel, denn der Inhalt des Bundesgesetzes kann dem versprochenen Ziel, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor Zwangsprostitution zu schützen, nicht gerecht werden. Das ProstSchG sieht im Detail gesundheitliche Beratungen, ein Betriebskonzept für Bordelle aber auch eine Anmelde- und Kondompflicht sowie “Hurenausweise” für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vor und ist damit höchst fraglich.

Was das ProstSchG vor allem auslöst ist eine zusätzliche Bürokratie, Probleme beim Datenschutz und eine unfreiwillige Komik, die sich einstellt, wenn man von einer Kondompflicht für Prostituierte liest. Wer soll das denn kontrollieren? Und vor allem wie? Im schlimmsten Falle rutschen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die sich vor einer Aufnahme in ein Register scheuen, in die Illegalität ab. Werden sie bei der Ausübung ihres Berufes ein Opfer von Gewalt, trauen sie sich vielleicht nicht, bei der Polizei Hilfe zu holen, da sie den vorgeschriebenen “Hurenausweis” nicht dabei haben und dadurch selbst noch ordentlich Ärger mit dem Gesetz bekommen würden.

Allein schon das Register samt Name, Geburtstag und Adresse sowie der Hurenausweis, auf dem zwingend ein Foto angebracht sein muss, stellt eine Datenschutz-Katastrophe dar. Viele Frauen und Männer verheimlichen ihren Beruf vor der Familie und ihrem restlichen Umfeld, um nicht diskriminiert zu werden und nicht ihre private Existenz aufs Spiel zu setzen. Nicht auszudenken, wenn Eltern, Kinder oder auf der Arbeit der Chef den “Hurenausweis” zufällig in der geöffneten Handtasche sehen kann. Da sind Probleme und psychischer Druck vorprogrammiert, erst recht, da der “Hurenausweis” nicht einfach irgendwo versteckt gelagert werden kann, sondern bei der Ausübung der Sexarbeit mitgeführt werden muss.

Eigentlich soll das Gesetz dem Schutz vor Zwangsprostitution dienen. Vorgesehen ist nämlich ein so genanntes Beratungsgespräch, dass die Kommunen mit den Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen führen sollen. Wie das genau aussehen soll, wie das abläuft und wie man durch ein kurzes Gespräch herausfinden will, ob hier jemand gezwungen oder freiwillig der Prostituition nachgehen will, bleibt bislang ein Rätsel. Auch die staatsinterne Umsetzung ist eine Katastrophe. Bislang kann der Bund weder die notwendigen Datenprogramme noch den Ausweis an die Kommunen liefern. Welcher Mehraufwand auf die Kommunen genau zu kommt und ob dieser nach Ansicht von CDU und SPD, den Urhebern dieses Gesetzes, durch den Bund ersetzt wird, steht in den Sternen. Radio Bochum berichtet in diesem Zusammenhang von 1 ½ neuen Stellen. Es ist aber zu vermuten dass dies noch nicht alles ist, da alle Bordellbetriebe auch auf ihre neuen bautechnischen Ausstattungen nach dem ProstSchG überprüft werden müssen.

Eine Regelung, bei der sich Betreiber von Bordellen bei den Behörden anmelden müssen, damit man vorbestrafte Zuhälter und andere Kriminelle herausfiltern kann, wird leicht über Strohmänner und Tarnfirmen zu umgehen sein. Das Prostitutionsschutzgesetz schafft also für Bochum eher zusätzliche Probleme anstatt die echte Kriminalität an der Wurzel zu packen. Dazu hat die Fraktion “FDP – & DIE STADTGESTALTER” eine umfassende Anfrage im Sozialausschuss der Stadt Bochum gestellt.

Über den Autor

Dennis Rademacher

Dennis Rademacher

Geschäftsführer der Fraktion "Die PARTEI & Die STADTGESTALTER" im Rat der Stadt Bochum

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