„Die Hundesteuer ist aus der Zeit gefallen. Einnahmen aus dieser Abgabe versanden im Haushalt. An nur sehr wenigen Stellen fließt überhaupt etwas zurück in die Hundehaltung“, erklärt Dr. Carsten Bachert, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“. „Die Hundesteuer soll in Bochum entfallen und durch eine zweckgebundene niedrige Gebühr ersetzt werden. Auf die Hundehalter*innen können dann nur noch Aufwendungen übertragen werden, die durch die Hundehaltung verursacht wurden. Dazu gehört der Unterhalt des Tierheims.“ Der Rat entscheidet am 24.06.2021 darüber.
„In einer Großstadt ist ein Haustier für viele Menschen ein guter Freund, Teil der Familie, sowie für Kinder der erste und manchmal auch der einzige Berührungspunkt mit Tieren. Insbesondere Hunde mit ihrer breiten Kommunikation und Interaktion mit dem Menschen stellen hier einen sozialen und teilweise auch pädagogischen Gewinn dar“, erklärt Dr. Bachert.
„Im Moment zahlt man für den besten Freund des Menschen 168 EUR pro Jahr an die Stadtkasse. Es ist rechtlich vorgegeben, dass Steuern ohne Zweckbindung im allgemeinen Haushalt der Stadt versickern“, so der STADTGESTALTER Dr. Bachert. Ein wenig erinnere ihn die Hundesteuer an die Schaumweinsteuer, die einst zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsmarine erfunden wurde und auch heute noch besteht. „Hunde sind schon seit langer Zeit kein Luxus mehr, sondern gehören zu Familien aus allen gesellschaftlichen Schichten. Auch zur Eindämmung der Tollwut ist sie heute nicht mehr notwendig.“
Seine Fraktion will die Steuer abschaffen und die städtischen Einnahmen über die Einführung einer Gebühren- oder Beitragsordnung mit den Ausgaben für Hundehalter*innen verknüpfen. „Hundehalter*innen sollen nur die Kosten tragen, die sie für die Allgemeinheit verursachen. Dazu gehört, dass die Kosten des Bochumer Tierheims, das herrenlose Hunde aufnimmt und finanziert, oder die Anlage und Unterhaltung von Hundefreilaufwiesen sowie Kotbeutelspender auf die Hundehalter*innen umgelegt werden“, so Dr. Bachert. Möglich sei auch eine Pauschale für die Reinigung von nicht weggeräumten Hinterlassenschaften.
„Alles in Allem glauben wir, dass wir mit unserem Vorschlag die Hundehalter*innen um die Hälfte entlasten und Bochum dadurch sogar noch ein Stück tierfreundlicher und sauberer machen könnten“, fasst Dr. Bachert zusammen. Für soziale Härtefälle sollen weiterhin Reduzierungen auf bis zu 100% möglich sein. Nimmt man einen Hund aus dem Tierheim auf, soll man für zwei Jahre gar keine Abgaben zahlen. „Man entlastet damit das öffentlich geförderte Tierheim“, argumentiert Dr. Bachert.
„Selbst ich als Katzenfan sage: Es ist hundsmiserabel, dass man für Bello blechen muss“, ergänzt Nils-Frederick Brandt von der Partei Die PARTEI. „Eine Vermögenssteuer kriegt man in Deutschland zwar nicht gebacken, dafür darf Bochums Dackel für die städtischen Schulden an die Leine gelegt werden. Auch bei der kreativen Buchführung sind für die Hundehalter*innen Grenzen gesetzt. Anders als Bitcoins, Anleihen und Aktien passen höchstens Chihuahuas noch durch die Einwurfschlitze der Briefkastenfirmen auf den Cayman-Inseln. Mit einem Bernhardiner ist so eine Steuerflucht unmöglich.“
„Alles für den Dackel, alles für den Club, nichts für die Hundesteuer“, gibt sich der sehr gute Fraktionsvorsitzende Brandt kämpferisch. „Sollte die Hundesteuer weiter bestand haben, dann sollten die Hunde, die eine offizielle städtische Steuerplakette am Halsband tragen, auch das Kommunalwahlrecht erhalten und per Pfotenabdruck wählen dürfen. Im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg hieß es ja auch: ‚No Taxation without Representation‘. Nicht, dass die Hunde noch ihre eigene Stadt gründen und sich von Bochum abspalten! Insbesondere Wattenscheider Hunde könnten hier als Separatisten auftreten. Also, Sitz machen, unseren Leckerli-Antrag annehmen und fröhlich mit dem Schwanz wedeln! Menschen mit Wellensittichen, Katzen oder Hamstern solidarisiert euch, ihr könntet die Nächsten sein!“
[…] Zur Hundesteuer, die Bochumer Haushalte mit jährlich rund 3 Mio. EUR gem. Haushaltssatzung belastet, haben die STADTGESTALTER bereits mehrere Anläufe unternommen. Diese soll nach Ansicht von Dr. Steude und Dr. Bachert in eine niedrige und zweckgebundene Gebühr für den Service im Bereich Hundehaltung (z.B. Errichtung und Unterhalt von Hundewiesen) und zur Finanzierung des Bochumer Tierheims überführt werden. Hintergründe finden sich hier: https://bojournal.de/?p=3351 […]