„Bagatellsteuern führen zu unnötiger Bürokratie, belasten bestimmte Gruppen zusätzlich und bringen dabei nur Kleckerbeträge ein. Darum gehört die Vergnügungs-, Zweitwohnungs- und Hundesteuer in Bochum abgeschafft“, fordern die Ratsmitglieder Dr. Volker Steude und Dr. Carsten Bachert von den STADTGESTALTERn. Der Rat wird am 09.02.2023 über einen entsprechenden Antrag abstimmen.
„Steuern sind eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Dienstleistungen. Den Löwenanteil für Bochum bilden hier die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer. Hinzu tritt ein Anteil an der Umsatzsteuer und die Grundsteuer. Durch diese Posten kommen in diesem Jahr laut Haushaltssatzung rund 525 Mio. EUR in die Stadtkasse. Die Bagatellsteuern hingegen machen aufgerundet gerade mal 1,6% der Gesamtsteuereinnahmen aus“, rechnet Ökonom Dr. Steude vor.
„Dennoch bringen Vergnügungs-, Zweitwohnsitz- und Hundesteuer einiges an Bürokratie für Unternehmer*innen, Bürger*innen und Verwaltung mit sich“, kritisiert Dr. Steude. „Von den geringen Einnahmen bleibt dadurch noch weniger Ertrag hängen. Bei der mittlerweile gekippten Einführung der Wettbürosteuer hat die Verwaltung z.B. mit einem Aufwand von 60 Cent pro Steuereuro gerechnet.“
Vergnügungen – Steuerbefreit statt spaßbefreit
„Mit der Lenkungswirkung der Vergnügungssteuer sollten ursprünglich unerwünschte Veranstaltungen künstlich verteuert werden. Darunter zählen aber auch Discos, Clubs und Tanzverstaltungen aller Art, die Bochum als Hotspot der Livekultur doch bewusst fördern und positiv herausstellen will. Da ist es paradox, dass die Stadt zusätzlich 20% des Eintrittspreises einbehält“, so Dr. Bachert.
Auch sei die Abschaffung der Vergnügungssteuer eine Sache der Fairness, „denn mit der Vergnügungssteuer werden Veranstalter*innen willkürlich zusätzlich belastet. Diese müssen schließlich wie alle anderen Unternehmen ihre Gewerbesteuer entrichten, über die sie sich auch weiterhin an der Finanzierung der Allgemeinheit beteiligen sollen“, schildert Dr. Bachert.
„Mit Begriffen und Formulierungen aus der Mottenkiste wie z.B. ‚Schönheitstänzen‘ oder ‚Schaustellung von Personen mit beabsichtigter erotisierender Wirkung‘ zeigt sich die hinter der Vergnügungssteuer stehende, aus der Zeit gefallene Moralvorstellung. Heutzutage ist der Besuch von Swingerclubs oder Erotikveranstaltungen nicht mehr verrucht. Menschen, die solche Veranstaltungen organisieren und besuchen, sollten steuerlich nicht anders behandelt werden als andere“, meint Dr. Bachert. „In Bochum wollen wir nicht spaßbefreit sein, sondern den Spaß steuerfrei machen“, sagt Dr. Bachert.
Zweitwohnsitzsteuer abschaffen, Studierende entlasten
„Die Zweitwohnsitzsteuer macht mit gerade mal eingeplanten 280.000 EUR an Ertrag den kleinsten Posten unter den Steuereinnahmen aus. Was für die Stadt ein vernachlässigbarer Betrag ist, bedeutet hingegen für die Besteuerten eine große Belastung. Mit der Zweitwohnungssteuer wollen Gemeinden aus Urlaubsregionen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu Ferienwohnungen verhindern. In Bochum besteht diese Gefahr gar nicht“, so Dr. Steude
„Hier in Bochum betrifft diese Steuer hauptsächlich Studierende der Ruhr-Universität und der anderen Hochschulen, die eh nicht viel Geld haben. Studierende haben nicht selten aus unterschiedlichen Gründen ihren Erstwohnsitz bei den Eltern und teilen sich ihre Lebensbereiche zwischen Studienort und Heimatstadt auf“, argumentiert Dr. Steude.
Hundesteuer in eine niedrige Gebühr umwandeln
Zur Hundesteuer, die Bochumer Haushalte mit jährlich rund 3 Mio. EUR gem. Haushaltssatzung belastet, haben die STADTGESTALTER bereits mehrere Anläufe unternommen. Diese soll nach Ansicht von Dr. Steude und Dr. Bachert in eine niedrige und zweckgebundene Gebühr für den Service im Bereich Hundehaltung (z.B. Errichtung und Unterhalt von Hundewiesen) und zur Finanzierung des Bochumer Tierheims überführt werden. Hintergründe finden sich hier: https://bojournal.de/?p=3351