STADTGESTALTER setzen grundsätzlich Fragezeichen hinter Vergnügungssteuer in Bochum.
„Die Vergnügungssteuer weiter auszusetzen, um Clubbetreiber und Diskotheken einen Neustart nach Corona zu ermöglichen, ist natürlich richtig. Wir stellen aber die Frage nach dem grundsätzlichen Sinn der Vergnügungssteuer“, erklärt Dr. Volker Steude, Ökonom und Ratsmitglied der STADTGESTALTER. „Die Einnahmen sind gering, der Bürokratieaufwand wahrscheinlich hoch und Gewerbetreibende dadurch mehrfach belastet. Zudem ist die Lenkungsabsicht der Vergnügungssteuer, unerwünschtes Gewerbe zu verdrängen, nicht mehr zeitgemäß.“
„Es ist widersinnig, dass Bochum als Hot-Spot der Livekultur Club und Diskotheken besonders fördern will und man diese dennoch mit einer ‚Strafsteuer‘ belastet. Nichts anderes ist die Vergnügungssteuer nämlich. Sie soll unerwünschte Angebote finanziell unattraktiv machen. Wenn man also die Livekultur fördern will, dann könnte die Stadt dauerhaft auf die Vergnügungssteuer verzichten“, meint Dr. Steude.
„Heutzutage sollte die Stadt auch keine grundsätzlichen moralischen Maßstäbe mehr an Gewerbe und Dienstleistungen setzen. So gelten sexuelle und erotische Angebote mittlerweile als normale Berufsausübung. Eine finanzielle Ungleichbehandlung ist nicht mehr zeitgemäß“, meint Dr. Steude.
„Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer liegen bei 230.000 EUR im Jahr. Angesichts der Gesamtsteuereinnahen von über 460 Millionen Euro macht die Vergnügungssteuer nur einen Bruchteil der Erträge aus. Dagegen steht wahrscheinlich noch ein hoher Aufwand zur Steuererhebung. Die Vergnügungssteuersatzung sieht nämlich komplizierte Berechnungsmethoden vor und beschreibt noch Apparatensteuer, Garderobenkosten und von der Uhrzeit abhängige Besteuerungen. Den Aufwand müssen natürlich auch Clubbetreiber und Co betreiben. Am Ende bleibt darf wohl wenig im Stadtsäckel hängen“ sagt Dr. Steude. Eine Anfrage im Rat soll den genauen Hintergrund klären und Fakten liefern.
Nach Ansicht der STADTGESTALTER könnte Vergnügungssteuer nicht nur ausgesetzt, sondern vielleicht auch ganz abgeschafft werden. „Schließlich zahlen die betroffenen Gewerbetreibende ja schon ganz normal ihre Gewerbesteuer“, so Dr. Steude abschließend.