Start STADTRAT Stadt darf nicht für Sozialreformen der Bundesregierung zur Kasse gebeten werden

Stadt darf nicht für Sozialreformen der Bundesregierung zur Kasse gebeten werden

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Die STADTGESTALTER setzen sich dafür ein, dass die Sozialreformen der Bundesregierung nicht auf Kosten des städtischen Haushaltes gehen. „Mit Bürgergeld und Wohngeldreform kommen ein höherer Personalaufwand und steigende Sachkosten auf die Städte und Gemeinden zu. Der Bund muss das Konnexitätsprinzip einhalten und die Kosten vollumfänglich erstatten“, fordert Ökonom und Ratsmitglied Dr. Volker Steude. 

„Der erhoffte Bürokratieabbau ist mit dem Bürgergeld leider nicht eingetreten. Statt z.B. einer simplen negativen Einkommensteuererklärung beim bundesbehördlichen Finanzamt, ist noch immer ein erheblicher Prüfungsaufwand beim lokalen Jobcenter, das zur Hälfte in städtischer Trägerschaft liegt, notwendig. Diese Ressourcen fehlen weiterhin bei der eigentlichen Arbeit des Jobcenters – der Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen“, kritisiert Dr. Steude. 

Die STADTGESTALTER erwarten ganz im Gegenteil zu den Reformversprechen sogar steigenden Aufwand für die Stadt. „Mit den Neuregelungen beim SGB II und dem Wohngeld ist ein höherer Aufwand bei der Kommunen verbunden. Aufgrund der einjährigen Schonfrist für nach dem Gesetz eigentlich zu große Wohnungen steigen z.B. die von der Stadt zu zahlenden Kosten für die Unterkünfte“, erklärt Dr. Steude. 

„Höhere Schonvermögen weiten den Kreis der Antragsberechtigten aus. Dies führt zu mehr Anträgen, für die mehr Personal und ggf. Büros und Ausstattungen notwendig wird. Die gleichen Effekte sind auch bei der Wohngeldreform zu erwarten. Die Kommune muss mehr Anträge bearbeiten und in Summe mehr Wohngeld auszahlen“, so Dr. Steude. Dabei weisen die STADTGESTALTER darauf hin, dass die Transferleistungen bereits 2021 rund 45% der Bochumer Haushaltsausgaben ausmachten. „Die Mittel fehlen dann bei Investitionen in zukunftswichtige Bildung und Infrastruktur“, sagt Dr. Steude.

Dr. Volker Steude

„Ganz unabhängig davon, wie man zu den Sozialreformen der Bundesregierung steht: Die Kommunen müssen eine vollständige Kompensation der daraus entstehenden Kosten erhalten“, fordert Dr. Steude. Der Bund könne nicht Politik auf Rechnung der Städte und Gemeinden machen. „Schon bei anderen Aufgaben ist die Finanzierung der auferlegten Aufgaben unzureichend. Dabei bedeutet das zugrundeliegende Konnexitätsprinzip übersetzt: ‚Wer die Musik bestellt, der muss Sie auch bezahlen‘“. Mit einer Anfrage im Hauptausschuss am 01.02.2022 will Ratsmitglied Dr. Steude nun konkrete Zahlen ermitteln.  

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