Start STADTRAT Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot

Mit neuer Grundsteuer C gegen Wohnungsnot

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Auf Antrag der STADTGESTALTER wird der Rat am 28.09.2023 über die Einführung einer neuen Grundsteuerart in Bochum entscheiden. Sollte eine Mehrheit zustimmen, werden ab 2025 erstmals auch für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke Abgaben fällig. 

„Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen, Baulücken in bereits bebauten Bereichen zu schließen. Mit der Nachverdichtung schafft man umweltverträglich neuen Wohnraum, weil so Freiflächen in Außenbereichen unangetastet bleiben können“, erklärt Ökonom und Ratsmitglied Dr. Volker Steude. „Aktuell verleiten die hohen Baukosten, der hohe bürokratische Aufwand und die im Vergleich zu anderen Standorten niedrigeren erzielbaren Mieten in Bochum dazu, baureife Baulücken ungenutzt liegen zu lassen. Bislang gab es dadurch für die Eigentümer keine Nachteile. Mit der Einführung der Grundsteuer C wird dieses Verhalten unattraktiv.“

Bislang muss Grundsteuer nur für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) oder landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A). Der Bundestag hat 2019 die Grundlagen geschaffen, dass Kommunen ab 2025 solche Baulücken mit Abgaben belegen können. „Dieses Werkzeug wollen wir in Bochum nutzen“, so STADTGESTALTER Dr. Steude.  

Bislang sei die Stadt nach Ansicht der STADTGESTALTER wenig erfolgreich gewesen, Baulücken zu aktivieren. Dabei hat das Handlungskonzept Wohnen bereits 2017 sehr viele Baulücken identifiziert – 300 an der Zahl. „Die damaligen Eigentümeranschreiben der Stadt sind wirkungslos verpufft“, kommentiert Dr. Steude. 

Laut Angaben der Wohnungswirtschaft könnten deutschlandweit bis 2025 rund 1 Mio. Wohnungen fehlen. „Angesichts des Klimawandels kann es aber nicht sein, dass wir massenweise Neubauten auf der ‚Grünen Wiese‘ hochziehen. Diese zusammenhängenden und großen Freiflächen haben eine besondere ökologische Bedeutung“, stellt Dr. Steude klar. Seine STADTGESTALTER sehen daher 

„Die Grundsteuer C dient nicht dazu, Einnahmen für die Stadtkasse zu erzielen. Die Einführung der neuen Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen. Das bedeutet, die Grundsteuer B soll im gleichen Umfang gesenkt werden, die Wohnkosten, auch für Mietende, daher also sogar sinken können“, so Dr. Steude.  

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