Änderungsantrag zur 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2015 hier:
TOP 2.21 – Vorbereitende Untersuchungen einer städtebaulichen Sanierung (VU) in Wattenscheid-Innenstadt nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ beantragt den Beschlussvorschlag
wie folgt zu ändern:
1. Das bisherige Untersuchungsgebiet Wattenscheid-Innenstadt soll zum Sanierungsgebiet erklärt werden. Dazu trifft die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen und erarbeitet die notwendige Satzung.
2. Die Sanierung soll im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt werden.
Begründung:
Um eine erfolgreiche Sanierung des Gebietes Wattenscheid-Innenstadt zu erreichen,
müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Nur wenn das Untersuchungsgebiet zum Sanierungsgebiet wird, bestehen für die Eigentümer im Sanierungsgebiet die erforderlichen steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten für aufgewendete Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Im Sanierungsgebiet befinden sich viele Gründerzeithäuser, deren Sanierung wünschenswert ist, um das Stadtbild der Innenstadt Wattenscheid nachhaltig aufzuwerten. Ohne steuerliche Anreize für die Eigentümer, in die eigenen Immobilien zu investieren, scheint es kaum möglich die gewünschten Sanierungen, insbesondere der Fassaden zu erreichen.
Um die im Untersuchungsbericht dargestellten negativen Entwicklungen zu stoppen, muss jetzt gehandelt werden. Setzen sich die Entwicklungen weiter fort, werden die Sanierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt deutlich schwieriger und teurer. Die Kosten für die Einrichtung von 1,5 Planstellen für die Umsetzung der städtischen Sanierungsmaßnahme erscheint in Relation zu den Kosten gering, die durch eine gelungene Sanierung des Gebietes der Stadt für die Zukunft erspart werden können.
Ziel sollte es sein, alles daran zu setzen jetzt die Voraussetzungen zu schaffen und dazu sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, dass die Innenstadt Wattenscheids sich zukünftig wieder nachhaltig positiv entwickelt.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.