Änderungsantrag zur 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2015 hier: TOP 2.22 – Richtlinien zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung
Die Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” beantragt folgende Änderungen in der neuen Richtlinie vorzunehmen:
Unter “2.2 Folgende Beteiligungsverfahren sind vorgesehen, Abschnitt a. Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bürgerversammlung” wird folgender Spiegelstrich:
– Bürgerversammlung (nach Möglichkeit in der Mitte des Auslegungszeitraums) geändert in:
– Bürgerversammlung (zu Beginn des Auslegungszeitraums)
Der Spiegelstrich unter “d. Zusätzliche Information” wird wie folgt geändert: – über die Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus wird die Planung als zusätzliches Angebot in geeigneter Form im Internet zur Einsicht bereitgestellt. Davon wird nur abgewichen, wenn dies technisch nicht möglich ist.
Über beide Änderungsvorschläge soll getrennt abgestimmt werden.
Begründung:
Es erscheint sinnvoller die Pläne zu Beginn des Auslegungszeitraumes zu erörtern. So verbleibt den Bürgern genug Zeit, sich mit diesen zu beschäftigen. Nachfragen sind weiterhin möglich. Nach der Versammlung haben die Bürger mehr Zeit eventuelle Widersprüche zu formulieren.
Alle Planungen sollten im Regelfall im Internet verfügbar sein. So können die Bürger besser und leichter erreicht werden. Das Vorgehen schafft mehr Transparenz. Nur wenn eine Hinterlegung der Planungen technisch nicht möglich ist, sollte von dieser Regel im Ausnahmefall abgewichen werden können.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
20152553 Änderungsantrag als pdf-Datei