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Turnhallen: „Keine weiteren Risiken mehr eingehen.“

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ fordert nach Deckendebakel Überprüfungskonzept für alle Unterdecken städtischer Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

Anfang August musste die Stadt 34 Turnhallen sperren, weil die Unterdecken nach 40 Jahren mangelhafter Instandhaltung mittlerweile marode geworden sind und drohten herunter zu fallen. Ursache ist offenbar das hohe Alter der Decken sowie eine nach heutigen Maßstäben unsachgemäße Befestigung. Konkreter Anlass für die Sperrung war das Herabstürzen einer Deckenplatte in der Turnhalle der Gräfin-Imma-Schule, bei dem zum Glück niemand zu Schaden kam.

Dieser Vorfall ist nicht der erste dieser Art in Bochum. Bereits 2009 mussten die Schulen an der Feldsieper Straße gesperrt werden, weil Deckenplatten in die Klassenräume stürzten. Auslöser waren damals vermutlich Erschütterungen aufgrund von Kanalbauarbeiten, die funktionstüchtige Unterdecken eigentlich ohne Schäden überstehen müssten. Danach wurden alle Decken der Schule einschließlich der Turnhalle überprüft und mit unzähligen Schrauben neu befestigt.

Nach dem Vorfall von 2009 hätte also bereits die mögliche Gefahr, die von den alten Unterdecken ausgehen kann, erkannt und bekannt sein müssen. Auch zeigt der Vorfall er, dass die Gefahr nicht nur in Turnhallen, sondern auch in allen anderen städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen mit überalterten Decken bestehen kann. Ein Konzept zur regelmäßigen Überprüfung der bauähnlichen bzw. ähnlich alten Decken, das sicher stellt, dass es nicht zu weiteren Abstürzen von Unterdecken kommen kann, wurde offenbar bisher nicht installiert, sonst hätte es zu dem Herunterfallen der Deckenplatte in der Gräfin-Imma-Schule nicht kommen dürfen.

Ein Antrag der Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ für die heutige Ratssitzung sieht daher vor, dass für alle Unterdecken städtischer Gebäude, die älter sind als 20 Jahre, ein Überprüfungskonzept zu entwickeln ist, in dem durch fachkundige Personen die besonderen von den Decken ausgehenden konstruktiven Gefahren erfasst werden.

Handlungsspielräume der Bezirksvertretungen nicht einengen!

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ will prüfen lassen, ob verfallene Mittel für beschlossene Maßnahmen doch bereitgestellt werden können.

Die im Juni vom Stadtkämmerer verhängte Haushaltssperre konnte am 11.08.2015 u.a. aufgrund gestiegener Steuereinnahmen aufgehoben werden. Aufgrund der Haushaltssperre sind allerdings nicht verausgabte Haushaltsmittel aus dem Etat 2014, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen der Stadt Bochum einen Beschluss gefasst hatten, verfallen. Hier wurde Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Bezirksvertretung betrieben. Das kann es eigentlich nicht sein. Die Bezirksvertretungen sind die Gremien, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern sind. Finanziell haben sie ohnehin nur geringe Spielräume. Wenn ihnen davon auch noch Mittel versagt werden, obwohl Maßnahmen schon beschlossen wurden, schiebt man die Bezirksvertretungen in die politische Bedeutungslosigkeit.

So sind beispielsweise 220.000 Euro verfallen, die die Bezirksvertretung Nord dem Bürgerzentrum Amtshaus Harpen für die Herstellung des Brandschutzes im Amtshaus zugesagt hatte. Kann der Brandschutz aufgrund der jetzt fehlenden Mittel nicht hergestellt werden, ist die Nutzung des Bürgerzentrums, das die Heimat vieler Vereine ist, gefährdet. Das könnte die Bezirksvertretung nur auffangen, indem sie Mittel im Etat 2015 noch mal umverteilt, was dann wiederum zulasten anderer Maßnahmen gehen würde.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die für bestimmte Projekte bereits zugesagten Mittel wie im Fall der Bezirksvertretung Nord durch die Haushaltssperre quasi halbiert werden. Die Empfänger von Geldern, deren Ausgabe die Bezirksvertretungen beschlossen haben, müssen sich auf diese Mittelzusagen verlassen können, sonst macht sich die Politik unglaubwürdig. Es ist daher für die Zukunft sicher zu stellen, dass die Mittel, die den Bezirksvertretungen zustehen, von diesen auch vollständig verausgabt werden können.

In der nächsten Ratssitzung wird die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ den Prüfauftrag stellen, ob und wie nach der Aufhebung der Haushaltssperre die verfallenen Mittel für beschlossene Maßnahmen der Bezirksvertretungen doch noch bereitgestellt werden können.

Wie heißt das Ruhrstadion zukünftig?

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2016 läuft der Vertrag zwischen dem VfL Bochum und den Stadtwerken bezüglich des Stadionsnamens aus. Der VfL erstellt derzeit die Vermarktungsunterlagen für eine Neuvergabe des Namensrechts. Dazu erklärt die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ im Rat der Stadt Bochum:

Für viele oder vielleicht sogar die meisten Fans des VfL Bochum bleibt der Name Ruhrstadion gesetzt, obwohl es seit der Saison 2006/07 den Namen Rewirpower-Stadion trägt. Auch wenn sich die Fraktionsmitglieder zum gemeinsamen Heimspielbesuch verabreden, sprechen sie selbstverständlich davon, dass man sich im Ruhrstadion trifft.

Die Vermarktung der Stadion-Namensrechte ist seit einigen Jahren eine wichtige Möglichkeit für viele Bundesliga-Vereine, zusätzliche Sponsorengelder zu generieren. Der VfL Bochum ist derzeit finanziell nicht optimal aufgestellt. Die Diskussion um die Frauen- und Mädchenfußballabteilung hat darauf zuletzt ein helles Schlaglicht geworfen. Auch diese sollte ja mit Sponsoringgeldern finanziert werden. Der Verein muss zudem Schulden abtragen. Einnahmen aus dem Weiterkommen im DFB-Pokal sollen zumindest teilweise für die Schuldentilgung genutzt werden. Der VfL Bochum kann es sich nicht leisten, auf zusätzliche Einnahmen zu verzichten. Die Weitervermarktung des Stadion-Namensrecht ist somit wohl unverzichtbar.

Wir werden uns allerdings nicht einer erneuten Vermarktung des Stadion-Namensrechts nicht verschließen. Der VfL-Bochum braucht finanzielle Spielräume, um als Profifußballverein wieder auf die Erfolgsspur zu kommen und damit auch als Botschafter und Identifikationsfigur für unsere Stadt wirken zu können.

Stadt Bochum braucht endlich eine Digitalisierungsstrategie

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ fordert bessere Steuerung von Maßnahmen.

In einer aktuellen Studie „Deutschlands Städte werden digital“ von PricewaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Universität Bonn, in der die 25 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands anhand von 20 Indikatoren hinsichtlich ihrer Digitalisierung bewertet werden, erreicht Bochum keinen Spitzenplatz. Dies sollte ein Anreiz sein, es künftig besser zu machen. Wir sollten uns nicht immer mit Mittelmaß zufrieden geben und daher die Handlungsempfehlungen der Studie beherzigen. Als wichtigste Handlungsempfehlung benennt die Studie die Schaffung einer strategischen Steuerung.

Eine echte Strategie fehlt in Bochum allerdings völlig. Zwar wurden einige Maßnahmen in der letzten Zeit angegangen. So gibt es mittlerweile u. a. einen städtischen Twitter-Account, mit dem Informationen in ein Soziales Netzwerk eingespeist werden, einen elektronischen Mängelmelder auf der städtischen Homepage und als App sowie die Online-Terminbuchung bei einigen Bürgerbüros. Dies sind jedoch nur Einzelmaßnahmen, in die man sich nicht verzetteln sollte. Vielmehr muss die Digitalisierung eben als strategische Aufgabe begriffen werden.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ will daher mit einem Ratsantrag die Verwaltung beauftragen, eine Digitalisierungsstrategie für Bochum zu erarbeiten, anhand derer Digitalisierungsprojekte zur Effizienzsteigerung der Verwaltung und zur Kostensenkung abgearbeitet werden können. Die Digitalisierungsstrategie soll sowohl eine Bestandsaufnahme bereits durchgeführter Digitalisierungsprojekte als auch eine Priorisierung neuer Projekte nach ihrer Wirkungskraft und den finanziellen Auswirkungen beinhalten.

Neue Technologien können bereits heute Verwaltungsabläufe erheblich effizienter machen. Dadurch werden nicht nur Kosten gesenkt, sondern es besteht auch die Möglichkeit, die Bürgerschaft besser zu informieren und in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse stärker einzubinden. Damit eine Digitalisierungsstrategie zum Erfolg wird, braucht es dann auch einen Verantwortlichen in der Verwaltung, der das Projekt überwacht und vorantreibt. Für einen solchen Digitalisierungsbeauftragten sollte ein geeigneter Mitarbeiter aus der Verwaltung ernannt werden, ohne dass dadurch gleich eine neue Stelle geschaffen wird.

Verletzung der Konnexität nicht einfach hinnehmen

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Haltt: „Verletzung der Konnexität nicht einfach hinnehmen.“ Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ kritisiert Aufgabenübertragung an Kommunen ohne ausreichende Kostenübernahme durch Land und Bund.

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Mit diesem Satz hat wahrscheinlich schon jeder Politiker mal das Konnexitätsprinzip erklärt. Das Problem ist jedoch, dass dies nun mal nicht immer so ist. Land und Bund übertragen schon mal gerne Aufgaben an die Kommunen, lassen sie dann aber mit der Finanzierung allein. Und vor allem eine Stadt wie Bochum, die mit eigenen Haushaltsproblemen zu kämpfen hat, treffen solche Mehrkosten besonders hart.

Bei den steigenden Flüchtlingszahlen wird vor allem die Unterbringung von Flüchtlingen zu einem Paradebeispiel für eine Konnexitätsverletzung. Die Flüchtlingsunterbringung ist zweifellos eine gesamtstaatliche Aufgabe. Nach Schätzungen der Sozialdezernentin kommen in diesem Jahr auf die Stadt Bochum Gesamtkosten in Höhe von rund 20 Mio. Euro zu. Land und Bund werden aber wohl nur sechs bis sieben Mio. Euro zur Verfügung stellen. Die entstehende Kostenlücke muss die Stadt alleine stemmen.

Auch bei der Umsetzung der schulischen Inklusion gibt es Befürchtungen, dass das Land nicht alle Kosten für diese Aufgabe übernimmt. Deswegen klagen derzeit 52 Städte und Gemeinden beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Bochum gehört allerdings nicht zu den beschwerdeführenden Städten.

Für die nächste Ratssitzung hat die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ daher den Antrag gestellt, alle Kosten für Aufgaben, die von Land oder Bund auf die Kommunen übertragen wurden und bei denen die Mittelzuweisung für die Erfüllung nicht ausreichend ist, zu identifizieren und dem Rat zur Kenntnis zu geben, sich der Kommunalen Verfassungsbeschwerde zu den Mehrkosten der schulischen Inklusion anzuschließen und weitere Klagemöglichkeiten wegen solcher Verletzungen des Konnexitätsprinzips zu prüfen.

Wenn die Verletzung des Konnexitätsprinzips zur Gewohnheit wird, darf man das als Kommune nicht einfach so hinnehmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man sich dagegen gerichtlich wehren muss.

Wie können Mängel in bis zu 34 Turnhallen entstehen?

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ begrüßt die notwendige Gefahrenabwehr, fordert aber ein Konzept zur mittelfristigen Abarbeitung des Sanierungsstaus.

Die Stadt Bochum hat gestern 34 städtische Turnhallen vorerst gesperrt, weil sich in fünf Hallen die Decken als statisch nicht ausreichend stabil erwiesen haben. Nun sollen die Decken genauer begutachtet werden. Da es hier um eine konkrete Gefahrenabwehr handelt, ist die kurzfristige Sperrung der Turnhallen wohl unumgänglich gewesen. Wenn das Risiko besteht, dass Personen durch herabfallende Deckenteile verletzt werden, muss natürlich gehandelt werden. Der Vorgang wirft aber eine Menge Fragen auf. Wieso ist plötzlich eine solch hohe Zahl von Turnhallen betroffen? Handelt es sich um Baumängel? Wer wäre dann dafür verantwortlich? Und vor allem die Kernfrage: Warum sind die Missstände erst durch einen Vorfall in der Gräfin-Imma-Schule und nicht schon bei regelmäßigen Begehungen aufgefallen? Michael Townsend hat als zuständiger Dezernent zugesagt, die Politik über die weiteren Entwicklungen zu informieren. Da werden wir ihn sehr genau beim Wort nehmen.

Mit dem Vorgang wird mal wieder ein Schlaglicht auf eine nicht neue Erkenntnis geworfen: die Stadt Bochum schiebt bei den öffentlichen Gebäuden einen riesigen Sanierungsstau von mindestens 280 Mio. Euro vor sich her. Wenn wie in den letzten Jahrzehnten im Haushalt bewusst die Gelder nicht ansatzweise in der Höhe bereit gestellt werden, wie dies für Instandhaltung der städtischen Schulen und Sportanlagen erforderlich ist, dann werden die Schäden schnell größer, die Kosten zur Beseitigung höher und es können sogar ernsthafte Gefahrensituationen entstehen. Jetzt muss genau begutachtet werden, welche Ursache die statischen Instabilitäten haben. Zwei Leidtragende stehen jetzt bereits fest: die Nutzer der Hallen, allen voran die Schülerinnen und Schüler, die auf eine noch unbestimmte Zeit auf Sport verzichten müssen und der städtische Haushalt, der mal wieder außerplanmäßige Kosten verkraften muss.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ wird nachdrücklich darauf dringen, dass zukünftig in den städtischen Haushalten, Instandhaltungsmittel in der Höhe eingestellt werden, um die städtischen Gebäude, Straßen und Liegenschaften dauerhaft in einem guten Zustand erhalten zu können. Auch muss die Stadt dringend ein Konzept vorlegen, wie mittelfristig der Sanierungsstau, insbesondere bei Schulen und Sportanlagen, abgearbeitet werden kann.

Warum klagt die Stadt Bochum nicht wegen hoher Inklusionskosten?

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ erwartet nicht nur formalistische Antwort.

52 Städte und Gemeinden haben beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen hoher Kosten für die Umsetzung schulischer Inklusion erhoben. Die Stadt Bochum gehört nicht zu den beschwerdeführenden Städten. Stadtsprecher Thomas Sprenger begründet dies damit, dass die Beschwerdeführer im Städte- und Gemeindebund organisiert seien, Bochum aber Mitglied beim Städtetag sei. Das ist nun eine rein formalistische Begründung, die mit der inhaltlichen Problemlage nichts zu tun hat und die daher recht vorgeschoben klingt. Die spannende Frage ist doch vielmehr, ob die Verwaltung die Mittel, die vom Land NRW für die Umsetzung der schulischen Inklusion für Verfügung gestellt werden, aktuell und zukünftig für ausreichend hält.

Die klagenden Städte und Gemeinden befürchten, dass das Land trotz einer Absprache mit den Kommunen nicht alle Kosten für das Fachpersonal für Kinder mit Behinderungen an allgemeinen Schulen übernimmt. Wir werden daher zur nächsten Ratssitzung eine Anfrage stellen, wie die Einschätzung der Bochumer Verwaltung ist. Wenn man die Mittel für unzureichend hält, wäre es jedenfalls unverständlich, warum man sich dann nicht auch gerichtlich dagegen wehrt. Dazu bräuchte die Stadt Bochum schließlich nicht den Städtetag, sondern könnte natürlich auch von sich aus klagen.

Wenn das Land immer wieder das Konnexitätsprinzip verletzt, indem es den Kommunen neue Aufgaben überträgt, aber nicht die nötigen Mittel dafür zur Verfügung stellt, muss man irgendwann ein deutliches Zeichen setzen, dass es so nicht geht. Bereits im Juli 2013 hatte ich daher gefordert, dass die Stadt Bochum hinsichtlich der Kosten für die schulische Inklusion die Möglichkeit einer Kommunalen Verfassungsbeschwerde prüft.

Im Juli 2013 hatte der Rat der Stadt Bochum beschlossen, ein Inklusionsprojekt für Bochum auf den Weg zu bringen. Der Ergänzungsantrag der FDP im Rat, die Landesregierung bei den zur Umsetzung der Inklusion verbundenen Mehrkosten zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips aufzufordern, wurden jedoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU abgelehnt.

Neue Fraktion im Bochumer Rat will kritisch, kreativ und konstruktiv sein

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Seit dem 01.08.2015 besteht die Fraktion „FDP & Die STADTGESTALTER“ im Rat der Stadt Bochum.

Die Ratsmitglieder Felix Haltt (FDP), Dennis Rademacher (FDP) und Dr. Volker Steude (DIE STADTGESTALTER)arbeiten in der Fraktion eng zusammen. Den Fraktionsvorsitz hat Felix Haltt (FDP) übernommen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Dr. Volker Steude.

STADTGESTALTER und FDP haben schon zuvor gemeinsame Initiativen im Rat gestartet. Beispiele waren u. a. die gemeinsame Anfrage zu Maßnahmen des Bochumer Jugendamtes im Ausland und den Vorgängen rund um die Life Jugendhilfe GmbH, der Antrag zum freien WLAN in Bochum und der Antrag, frühzeitig einen privaten Investor für die städtischen Alten- und Pflegeheime zu suchen. Mit der Bildung der Fraktion haben beide Seiten die Voraussetzung geschaffen diese Zusammenarbeit auszubauen. Wichtige Ziele sind dabei die Konsolidierung des städtischen Haushalts und die Verhinderung neuer Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Ratsfraktion setzt sich kritisch, kreativ und konstruktiv für die Belange der Bürgerschaft ein.

FDP und STADTGESTALTER haben bei der OB-Wahl 2015 gemeinsam die Kandidatur von Omid Pouryousefi als unabhängigen Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters unterstützt

In der Kommunalpolitik haben STADTGESTALTER und FDP viele gemeinsame Ziele: Das Bochumer Rathaus braucht eine neue Offenheit. Noch immer werden zu viele Entscheidungen in den Hinterzimmern getroffen. Wir brauchen einen grundlegenden Politikwechsel. Der Strukturwandel muss in den Mittelpunkt der Politik rücken. Zu lange haben wir es versäumt hier zu investieren, stattdessen wurden hunderte Millionen Euro städtisches Geld beim Bau von Kraftwerken oder Währungsgeschäften verbrannt. Eine Kommune wie Bochum, die vor vielfältigen Herausforderungen steht, kann es sich einfach nicht leisten solche Risikogeschäfte zu tätigen, die nicht der städtischen Daseinsvorsorge dienen. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Bürgerschaft stärker beteiligt wird, um letztendlich auch die Akzeptanz von politischen Entscheidungen zu verbessern.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ im Rat der Stadt Bochum setzt sich außerdem für eine Verschlankung und Entbürokratisierung der Verwaltung, ein Zurückfahren der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune, eine effektive Wirtschaftsförderung, ein vielfältiges Schulangebot, ein flexibles Angebot bei KiTa-Plätzen sowie eine nachhaltige Sanierung der Infrastruktur ein.