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Urnenbestattung auf privaten Flächen ermöglichen

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Die STADTGESTALTER machen sich für die Heimbestattung von Urnen stark. „Das Bestattungsgesetz NRW sieht ausdrücklich Genehmigungen vor, die den Friedhofszwang unter bestimmten Regeln im Einzelfall aufheben können. Die Stadt sollte die Bürger*innen darüber informieren und sich offen für entsprechende Anträge zeigen“, argumentiert Stefan Hiltawsky. Im Umweltausschuss hat er eine entsprechende Anfrage an die Stadt eingereicht. 

„Die Option, die das Bestattungsgesetz NRW für die Beisetzung von Urnen auf privaten Flächen vorsieht, dürfte in der Bevölkerung kaum bekannt sein. Um die eigenen Rechte wahrnehmen zu können, müssen Angehörige und Menschen, die ihre Bestattung im Vorfeld selbst regeln wollen, auch darüber informiert sein. Die Stadt sollte die Möglichkeit, einen Antrag zur Aufhebung des Friedhofszwangs zu stellen, in ihren Flyern und Internet-Informationen zum Thema Bestattungen mit aufnehmen“, fordert Hiltwasky. 

„Auch die praktische Handhabe solcher Anträge durch die Verwaltung sollte sich sehr liberal zeigen. Angehörige müssen in diesem Anliegen unterstützt werden. Im Zweifel sollten immer Lösungsmöglichkeiten im Interesse des Verstorbenen gesucht werden“, meinen die STADTGESTALTER. 

„In anderen Staaten ist es bereits selbstverständlich, dass Urnen auch auf eigenen Grundstücken beigesetzt werden können. In NRW müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Das Grab muss als solches kenntlich gemacht werden und öffentlich für andere Trauernde zugänglich sein. Eine Freigabe muss auch die Gesundheitsbehörde erteilen. Von kremierten und in Urnen bestatten Verstorbenen gehen grundsätzlich aber keine Gesundheitsrisiken oder wasserrechtliche Einwirkungen aus“, so Hiltawsky. Eine klassische Sargbestattung ohne Kremierung solle aber weiter ausschließlich auf Friedhofsflächen möglich sein.  

Stefan Hiltwasky, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung

Die STADTGESTALTER wären auch dafür offen, Urnen in eigenen Wohnungen aufstellen zu können. „Um eine Bestattung führt aus gesetzlichen Gründen aber auch für Kommunen kein Weg vorbei. Schon heute lassen viele Menschen eine Kremierung im Ausland durchführen, wo keine Bestattungspflicht herrscht. Die Urne wird dann anschließend illegal über die Grenze mit nach Hause genommen. Hier sollte der Gesetzgeber liberalisieren“, appelliert Hiltawsky an Bundes- und Landesregierung. 

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