„Wer mit dem Fahrrad zum Grabbesuch bei einem verstorbenen Freund oder Verwandten fährt, der muss in Bochum bislang am Friedhofstor absteigen. Das Rad muss entweder draußen abgestellt oder auf den Friedhofswegen geschoben werden“, schildert Stefan Hiltawsky, der für die STADTGESTALTER als Mitglied im für das Friedhofswesen zuständigen Umweltausschusses sitzt. Die STADTGESTALTER wollen nun das rücksichtsvolle Radfahren im Schritttempo bei einem Vorrang für den Fußverkehr auf den Hauptwegen der Friedhöfe erlauben.
„Als Grund für das pauschale Radfahrverbot auf allen Friedhöfen gibt die Friedhofssatzung die Wahrung der Totenruhe und der Würde des Ortes an. Von einer Person, die langsam auf dem Rad fährt, geht weder etwas Würdeloses aus, noch stört man dadurch die Ruhe irgendwie anders als ein Fußgänger. Die meisten Radfahrer verhalten sich genauso gebührlich und leise wie Zu-Fuß-Gehende“, argumentiert Stefan Hiltawsky.
„Wir haben uns die Wege am Hauptfriedhof angesehen. Diese sind in vielen Fällen breit und befestigt genug, um ungefährlich im Schritttempo mit dem Rad zu fahren. Die Situation ist vergleichbar mit vielen Gehwegen im Stadtgebiet, auf denen ein s.g. gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist. Ebenfalls mit den Friedhofshauptwegen vergleichbar sind viele Bochumer Parkanlagen, die auf Beschluss der rot-grünen Koalition grundsätzlich für Radfahrer freigeben wurden“, begründen die STADTGESTALTER ihren Vorstoß.
Die STADTGESTALTER verweisen auf Beispiele anderer Städte. „In Herten hat man das Radfahren auf Hauptwegen bereits 2019 freigeben. Man hat Schilder aufgestellt, die auf die Rücksichtnahme gegenüber Zu-Fuß-Gehende hinweisen. Genau so stellen wir uns das auch in Bochum vor. Wenn Radfahren in Herten keinen Einfluss auf die Totenruhe und die Würde des Ortes hat, dann hier bei uns auch nicht“, sagt Hiltawsky.
„Auch die Stadt München hat das Radfahren auf einem ihrer Friedhöfe im Rahmen eines Pilotprojektes erlaubt. Laut Verwaltung waren die Erfahrungen positiv. Auf eine dauerhafte Freigabe habe man bislang nur verzichtet, weil der Friedhof bald umfangreich mit großem Baustellenverkehr saniert wird“, so Hiltawsky.
„Wir Bochumer sind nicht rücksichtsloser als Menschen aus Herten oder München“, ist sich Hiltawsky sicher. Der Umweltausschuss wird am 07.02.2024 über einen entsprechenden Änderungsantrag der STADTGESTALTER abstimmen.