Eine Tragödie nimmt endlich ihr Ende. Die neue schwarz-gelbe Landesregelung zu nun acht verkaufsoffenen Sonntagen in NRW ist auf den Weg gebracht. Wichtig ist nicht nur, dass man jetzt mehr Spielraum hat, um den Bochumer Einzelhandel zu stärken, sondern dass nun endlich Rechtssicherheit herrscht. Sonntage, die man nach dem alten rot-grünen Gesetz zur Verkaufsöffnung genehmigte, wurden vor Gericht oft wieder gekippt. Auf die Schützenhilfe von Seiten des Landes kann sich Bochum aber nicht ausruhen. Wir müssen selbst noch viel unternehmen, um unsere Innenstadt interessanter zu machen.
Die neue Regelung ist auch ein bedeutender Beitrag zum Bürokratieabbau. Nach dem alten rot-grünen Landesgesetz war eine schwierige Genehmigungsprozedur notwendig. Die Verwaltung musste eine Masse an Unterlagen bereitstellen, viele Mitarbeiter hatten sich mit den Vorlagen zu beschäftigen. Das alles hat Zeit sowie Aufwand in der Verwaltung und damit Steuergeld gekostet.
Die neue Rechtsgrundlage erleichtert aber nicht nur der Verwaltung den Genehmigungsprozess, auch die Gründe für verkaufsoffene Sonntage werden erweitert. So ist neben traditionellen Festen und Veranstaltungen nun auch die Förderung des Tourismus mögliche Grundlage zur Durchführung. Das kann auch für Bochum ein interessanter Ansatz werden, den nun ehrenamtliche Veranstalter, Vereine und der lokale Einzelhandel frei und kreativ verfolgen können.
Der Online-Handel wird durch autarke Auslieferungsmethoden in Zukunft noch viel schneller und konkurrenzfähiger werden. Der lokale Einzelhandel muss auch mit Öffnung zu Zeiten, an dem Bürgerinnen und Bürger ihre Freizeit verbringen, dagegen halten können. Auf die Schützenhilfe von Seiten des Landes kann Bochum sich aber nicht ausruhen. FDP und DIE STADTGESTALTER fordern daher, dass die Bochumer Innenstadt mit mehr Stadtgrün, mit belebten Plätzen und mit Bächle wieder erlebbar und besonders wird.
Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ will jetzt, dass die acht möglichen Sonntage in Bochum auch ausgeschöpft werden. Es kommt für die Fraktion nicht in Frage, wenn man da lokal noch auf die Bremse treten will.
Der NRW Landtag hatte am 21.03.2018 das sogenannte „Entfesselungspaket I“ beschlossen. Nach diesem Gesetz dürfen Geschäfte „jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinander folgenden Sonn- oder Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein“. Ziel des Gesetzes ist es, den Einzelhandel gegenüber der Konkurrenz des Online-Handels zu stärken.