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„A warm welcome to Bochum!“ – Englisch als zusätzliche Verkehrssprache der Verwaltung

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Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ will Englisch als zusätzliche Verkehrssprache der Verwaltung einführen.

Unsere Heimatregion war schon immer ein Schmelztiegel verschiedener Nationen. Wir Bochumerinnen und Bochumer sind heutzutage mehr denn je ein Teil der gesamten Welt. Die Anforderungen der Globalisierung waren dabei allerdings noch nie so komplex wie heute. Es ist daher an der Zeit, Englisch als zusätzliche Verkehrssprache in der Bochumer Verwaltung einzuführen.

Bochum ist eine internationale Stadt. Die vielen Hochschulen, insbesondere die Ruhr Universität, machen uns zu einem Magneten für Menschen aus aller Welt. Zum Lernen, zum Lehren, zum Forschen und zum Arbeiten kommen Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern zu uns. Und in nahezu allen Lebensbereichen ist auch die städtische Verwaltung mit ihren Angeboten und Dienstleistungen involviert. Mehrsprachigkeit ist Bürokratieabbau. Für High Potentials, die internationale Optionen haben und meist auch immer Englisch sprechen, ist der reibungslose Kontakt mit den Behörden ein möglicher Entscheidungsfaktor. Wir können so als vielfältiger Wissenschaftsstandort im Kampf um die weltweit klügsten Köpfe einen gewissen Standortvorteil aufbauen.

Dabei ergeben sich auch große Chancen für Bochum als Wirtschaftsstandort: Dass Unternehmen bei den vielfach notwendigen Behördenkontakten in Englisch kommunizieren können, erhöht unseren Stellenwert im internationalen Wettbewerb. Die englische Sprache wird zu einem Pluspunkt, wenn es um die Ansiedlung von Firmen und damit um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geht. Auch mit Blick auf die Vermarktung der Opelflächen hilft eine zusätzliche englische Verkehrssprache, denn mit der Globalisierung sind eben nicht mehr nur noch die Global Player weltweit aufgestellt, sondern auch ausländische mittelständische Firmen denken immer internationaler. Auch für diese würde es in Zukunft einfacher hier bei uns einen neuen Standort zu eröffnen als anderswo. Bochum rückt damit ins Blickfeld von Firmen, die wir bis heute noch gar nicht auf dem Schirm haben.“

In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch. Diese Regelung wollen wir auch nicht antasten. Eine Einschränkung des gewohnten deutschsprachigen Services wird und darf es nicht geben. Das alles schließt allerdings nicht aus, dass Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung im Bedarfsfall auch englisch sprechen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt verfügen bereits mindestens über eine Grundbildung in der Englischen Sprache. Hier müssen wir sinnvoll an den richtigen Stellen nachschulen. Bei Neueinstellungen ist insbesondere auch auf die Englischfähigkeit zu achten. Das alles wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Düsseldorf ist diesen Weg bereits angegangen. Auch für Bochum wird es sich lohnen!

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ stellt zur nächsten Sitzung des Integrationsrates am 28.10.2015 einen entsprechenden Antrag.

Inhalte statt Blumen zur Amtseinführung!

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Heute wird im Rahmen einer Ratssitzung Thomas Eiskirch als neuer Oberbürgermeister von Bochum in sein Amt eingeführt. Traditionell werden zu diesem Anlass auch Blümchen überreicht. Wir dachten uns jedoch, dass wir mal das mit den Inhalten machen. Mit dem x-ten Blumenstrauß kann er sicherlich weniger anfangen, als mit den Herausforderungen, denen sich Bochum künftig zu stellen hat. Während die Flüchtlingsunterbringung offenkundig ein beherrschendes Thema in dieser Wahlperiode sein wird, wollen ihm weitere Themen ans Herzen legen, die uns wichtig sind und die er vielleicht nicht so ‚auf dem Schirm‘ hat.“

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Eiskirch,

die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Bochum. Sie sind mit dem Wählervotum der Bürgerinnen und Bürger ausgestattet, um unsere Stadt voranzubringen und vorhandene Probleme zu lösen. Die Herausforderungen sind dabei groß:

Haushaltskonsolidierung: Würde man die kommunale Schuldenlast auf die Bochumerinnen und Bochumer verteilen, müsste jeder einen Betrag von über 5 000 € stemmen. Ohne soliden Haushalt sind kommunale Spielräume begrenzt. Verzichten Sie auf Risikogeschäfte wie Fremdwährungskredite, lassen Sie nicht zu, dass sich die Stadt in neuen Unternehmensbeteiligungen verzettelt, sondern überprüfen Sie Aufgaben und Ausgaben der Stadt.

Infrastruktur: In Bochum wird weit weniger in das Straßennetz investiert als zum Erhalt nötig ist. Machen Sie Schluss mit dieser Flickschusterei. Gehen Sie eine ideologiefreie und lösungsorientierte Verkehrspolitik an, bei der Verkehrsmittel nicht gegeneinander ausgespielt werden und die offen ist für die Prüfung neuer Verkehrskonzepte wie z. B. einer Seilbahn für Bochum.

Abgabenbelastung: Die Belastung für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen ist überdreht. Die Grundsteuer erhöht die Wohnkosten für Eigentümer und Mieter. Eine hohe Gewerbesteuer macht unsere Stadt für Unternehmen unattraktiv. Leiten Sie eine Trendwende ein: Niedrige Abgaben machen eine Stadt interessant und führen nachhaltig zu höheren Einnahmen.

Bürgerbeteiligung: Die Wahlbeteiligung von gerade mal 33% in der Stichwahl wird sicher auch Ihnen Sorge machen. Suchen Sie gemeinsam mit allen Akteuren neue Beteiligungsformen für unsere Mitbürger, damit Bochum zu einer echten „Mitmach-Stadt“ wird.

Als „Wahlgewinner“ konnten Sie nur 17,5% der Bochumer Wahlberechtigten überzeugen. Für wichtige und notwendige Projekte werden Sie also an der einen oder anderen Stelle Rückenwind gebrauchen können. Als konstruktiv-kritische und kreative Opposition werden wir Ihnen diesen bei sinnvollen Ideen auch gerne geben.

Mit freundlichen Grüßen und auf eine gute konstruktive Zusammenarbeit

Felix Haltt, Dr. Volker Steude, Dennis Rademacher

Wochenmärkte in Bochum retten und attraktiver machen

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ begrüßt neue Offenheit gegenüber Drittanbietern und macht sich für die Idee einer Markthalle stark.

Vielerorts stirbt der klassische Wochenmarkt. Dies ist eine traurige Entwicklung, denn ein Wochenmarkt erfüllt gerade in seinem Stadtteil vor allem auch soziale Funktionen für die Bürgerinnen und Bürger. Wir Bochumer müssen uns etwas überlegen, damit unsere Wochenmärkte auch in Zukunft noch Teil unseres Stadtbildes bleiben. Bislang veranstaltet und organisiert das Ordnungsamt die 13 Bochumer Wochenmärkte. Dabei finden wichtige aktuelle Entwicklungen innerhalb der Behörde allerdings keine Berücksichtigung. Ein privater Drittanbieter, der am besten aus der Marktkaufmannschaft selbst stammt, wäre hingegen näher am Puls der Zeit. Die Liberalisierung der Wochenmärkte ist dabei kein Hexenwerk, wie der Blick auf andere Städte und auch Bochumer Beispiele zeigt.

Die Welt hat sich verändert. Moderne internetbasierte Dienstleistungen haben auch im Lebensmittelhandel ihren Einzug gehalten. Für viele ist der Kauf im Internet, der 24 Stunden am Tag möglich ist, zum Alltag geworden. Die Wochenmärkte hingegen sind meist dann geöffnet, wenn viele Menschen im Beruf eingespannt sind. Bei uns in Bochum werden die Wochenmärkte bereits um 13 Uhr beendet. Die Märkte am Rathaus und auf dem Buddenbergplatz sind länger geöffnet, allerdings auch nur bis 14 Uhr. Der Feierabendmarkt, ein privat organisierter Markt auf dem Springer-Platz, zeigt, dass sich Kundenorientierung lohnt. Gerade am Abend, wenn die Bürgerinnen und Bürger meist nicht mehr beruflich gebunden sind, lädt der Feierabendmarkt ein. Auch die anderen Märkte müssen zeitlich flexibler werden, wenn sie bestehen wollen.

Die Märkte müssen aber auch insgesamt lebendiger werden. Gastronomische Elemente, Unterhaltung von Kindern und interessante Aktionen machen den Bummel über den Wochenmarkt attraktiv. Jeder Markt braucht ein eigenes Profil. Dabei kann auch bewusst der nostalgische Charme der Märkte unterstrichen werden. All dies sucht man auf den behördlich organisierten Märkten aktuell vergeblich. Daneben spielt heutzutage auch das Marketing und die Akquise von Kunden sowie Markthändlern eine wichtige Rolle. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beamten im Ordnungsamt aktiv die Akquise von neuen Markthändlern betreiben oder betreiben können. Ein Privater würde hier schon aus eigenem Interesse zum Wohle aller dynamischer auftreten. Auch die Kosten könnten durch einen wirtschaftlicher organisierten Wochenmarkt gesenkt werden. Derzeit zahlen Marktstände pro laufenden Meter 4,76 EUR.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ unterstützen daher eine entsprechende Verwaltungsvorlage, die Konzessionen für die einzelnen Wochenmärkte an private Dritte vorsieht. Mit diesen Konzessionen könnte der Drittanbieter sein Konzept frei entwickeln und durchführen. Dazu kommen insbesondere Zusammenschlüsse der Markthändler oder Einzelakteure aus der Branche in Frage. Die Fraktion hält aber auch weitergehende Konzepte für sinnvoll. Eine echte Markthalle würde einen besonderen Impuls geben, ein Alleinstellungsmerkmal bieten und die Lebensqualität der Menschen verbessern.

Sponsoring von Sparkasse, Stadtwerken, USB und anderen städtischen öffentlichen Unternehmen soll offen gelegt werden

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Die Fraktion FDP & Die STADTGESTALTER fordert im Rat, dass die Stadt jedes Jahre einen Sponsoringbericht veröffentlicht, im dem die Sponsoringaktivitäten der städtischen Unternehmen, wie Stadtwerke, Sparkasse und USB transparent dargestellt werden.

Die Bürger wollen wissen, wen die städtischen Unternehmen mit wie viel Geld unterstützen, „denn die von den städtischen Unternehmen geleisteten Zahlungen aus Sponsoring-Aktivitäten erfüllen einen öffentlichen Zweck. Unterstützt werden gemeinnützige Einrichtungen. Würde die Stadt selbst die Zahlungen vornehmen, würden diese der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, z.B. der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten Angebotes an Bildungs-, Kultur-, Kinderbetreuungs-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens. An dieser öffentlichen Zweckgerichtetheit ändert sich nichts dadurch, dass die Zahlungen nicht die Stadt selbst vornimmt, sondern durch städtische Unternehmen erfolgt.

Würde die Stadt die Zahlungen selbst leisten, so müssten diese aufgrund des Transparenzgebots öffentlich-rechtlichen Handelns in jedem Fall öffentlich gemacht werden. Dieses Gebot darf nicht umgangen werden, in dem die Stadt die Zahlungen auf von ihr beherrschte Unternehmen verlagert.

So sieht es auch die Rechtsprechung: Würde man den öffentlichen Zweck von Sponsoringzahlungen ausschließlich für den Fall bejahen, dass die Stadt sie selbst leistet, sie aber verneinen, wenn z.B. Stadtwerke und Sparkasse diese leisten, würde das dem Transparenzgebot öffentlich-rechtlichen Handelns zuwider laufen (VG Greifswald, 6 A 766/11 vom 08.11.2012). Deshalb müssen die Bürger nachvollziehen können, welchem Projekte oder Verein, Stadtwerke, Sparkasse, USB oder andere städtische Unternehmen welche Zuwendungen zukommen lassen.

Die Fraktion beantragt im Rat also eigentlich nur das, was die Rechtsprechung bereits ohnehin von den Unternehmen verlangt.

Bochum braucht mehr und kleinere Klassen in Grundschulen

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ beantragt eine schnelle Fortschreibung der Grundschulentwicklungsplanung, um neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Bochum braucht dringend eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung. Die Bevölkerungs- und Schülerprognosen, auf der der aktuelle Schulentwicklungsplan für Bochum und Wattenscheid basiert, sind durch aktuelle Entwicklungen überholt. In den nächsten Jahren ist aufgrund der Zuwanderung mit 200-300 zusätzlichen Kindern unter 10 Jahren pro Jahr zu rechnen. Das bedeutet rein rechnerisch einen Mehrbedarf von 9-13 zusätzlichen Grundschulklassen.

Ziel der Bildungspolitik des Landes NRW ist es, in Grundschulen Klassengrößen von um die 22-23 Kindern zu etablieren. Bereits heute gelingt das der Stadt nicht. Statt 116 vorgesehenen Eingangsklassen konnten aufgrund des bestehenden Schulentwicklungsplans bereits im aktuellen Schuljahr nur 110 gebildet werden.

Grundschulklassen mit 28 oder gar mehr Kindern, die es heute noch in Bochum gibt, sollte es in Zukunft nicht mehr geben, fordert die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER. Außerdem sollten Ablehnungen bei der Einschulung von Schülern auf der gewünschten Grundschule, soweit es geht, vermieden werden.

Viele empirische und theoretische Studien zur Wirkung der Klassengröße auf die Schul- und Unterrichtsqualität zeigen, dass die Klassengröße gerade in Grundschulen ein maßgeblicher Faktor für den Lernerfolg der Schüler ist. Vor allem in den unteren Klassen wirken sich kleine Klassengrößen besonders positiv auf die Leistungen der Schüler aus.

Bei den neu einzuplanenden Grundschülern ist in der Regel zudem ein erhöhter Förderbedarf, besonders beim Deutsch-Unterricht, anzunehmen. Auch deswegen muss die Herstellung von optimalen Lernbedingungen zur Beschulung und Integration der Flüchtlingskinder besonders durch kleine Klassengrößen bei der Erstellung der neuen Schulentwicklungsplanung unser Ziel sein. Eine gute Ausbildung in der Grundschule ist die wesentliche Basis für eine erfolgreiche Integration. Auf diese Weise erspart sich die Stadt hohe Folgekosten für spätere Bildungs- und Integrationsmaßnahmen, die entsprechende Defizite zudem kaum auszugleichen vermögen. Zu diesem Zweck hat das Land den Kommunen auch bereits zusätzliche Lehrerstellen zugesichert.

Neben der Anpassung der Grundschulentwicklungsplanung wird man zeitnah auch eine Fortschreibung der Planungen für die weiterführenden Schulen angehen müssen. Auch dort ist man von anderen Voraussetzungen ausgegangen, die durch die Zahl der zu beschulenden Flüchtlingskinder überholt sind.

Bochum hat bei Entwässerungsgebühren kein Geld zu verschenken

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ fordert Kündigung des Vertrages zwischen Stadt und StraßenNRW, um Gebühreneinnahmen zu realisieren.

Zwischen der Stadt Bochum und StraßenNRW als Rechtsnachfolger des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) besteht ein Vertrag, in dem die Stadt Bochum dauerhaft auf eine Gebührenveranlagung von Entwässerungsgebühren für Landes- und Bundesstraßen gegenüber StraßenNRW verzichtet. Seitdem werden die Kosten für die Entwässerung der an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen in der Straßenbaulast von Bund und Land vom städtischen Haushalt getragen. Bereits seit 2009 gibt es jedoch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das bei ähnlicher Sachlage entschieden hat, dass die Annahme von Verträgen, wie sie die Stadt mit dem LWL geschlossen hat, unzulässig bzw. nichtig gewesen sei. Anstatt aufgrund dieser Rechtsprechung sofort zu handeln, wird seitens der Bochumer Verwaltung immer noch geprüft, ob und ab wann, in welcher Form und in welcher Höhe, Straßen NRW als derzeit zuständige Behörde zu laufenden Kostenerstattungen oder Gebührenzahlungen herangezogen werden kann.

Langfristig will die Verwaltung eine Entlastung des städtischen Haushaltes durch die entfallende Kostenübernahme der Entwässerungskosten für Flächen in der Baulast von Straßen NRW anstreben. Dann stellt sich aber die Frage, warum sie bislang untätig geblieben ist. Die Voraussetzungen für eine Kündigung seitens der Stadt Bochum liegen doch schon lange vor.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ beantragt daher in der kommenden Ratssitzung den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Bochum und StraßenNRW umgehend zu kündigen, um Verjährungen vorzubeugen. Mögliche Ansprüche gegenüber Straßen NRW (Kostenerstattungen oder Gebührenzahlungen) sollen zeitnah durchgesetzt werden.

Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren, schließlich hat die Stadt Bochum kein Geld zu verschenken. Die Stadt Altena hat zum Beispiel entsprechend reagiert und ihren Vertrag mit StraßenNRW gekündigt. Um möglichen Verjährungen vorzubeugen, wurde ein rückwirkender Gebührenentscheid erstellt. So konnte Altena im vergangenen Jahr unerwartete Gebühreneinnahmen in siebenstelliger Höhe Jahr für die Jahre 2009 bis 2013 realisieren. Eine solche Möglichkeit sollte sich auch der Bochumer Stadtkämmerer nicht entgehen lassen.

Handlungskonzept für RWE-Aktien ist gefordert

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ sieht Gefahren für den städtischen Haushalt.

Der Kurs der RWE-Aktien ist mittlerweile seit Jahren auf einem Sinkflug. Betrug der Schlusskurs am 07.01.2008 noch 100,32 Euro, so belief sich der Schlusskurs gerade noch auf 10,72 Euro. Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns ist so besorgniserregend, dass sogar schon über eine mögliche Insolvenz des Konzerns diskutiert wird. „Vor sieben Jahren hatte sich ein Fenster geöffnet, bei dem sich die Stadt Bochum von ihren direkten und indirekten RWE-Beteiligungen hätte trennen können. Damit wäre ein bedeutender Schritt zur Entschuldung der Kommune möglich gewesen. Die Vergangenheit kann man leider nicht zurückholen, aber nun zeigt sich, dass sich die Argumentation der Veräußerungsgegner in Luft auflöst. Rot-Grün hatte davor gewarnt, Tafelsilber zu verscherbeln, das doch mit guten Dividenden einen wichtigen Beitrag für die städtischen Einnahmen leiste. Tatsächlich ist das Tafelsilber nun mehr als angelaufen. Wie der Aktienkurs sind die Dividenden stetig gesunken, ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen. Die Entwicklungen lassen befürchten, dass die RWE-Aktien zu einem hohen finanziellen Risiko für die Stadt werden können. Der einstige Vorteil kann zu einem echten Nachteil werden.

Die Stadt Bochum hat einen wesentlichen Teil des Kaufs von RWE-Aktien mit Krediten finanziert. Diese müssen nach wie vor getilgt werden, ebenso wie die Zinsen finanziert werden müssen. Dabei ist eine Erhöhung des Zinsniveaus auf lange Sicht absehbar, die die Lage noch verschärfen würde. Die RWE-Aktien können zu einem dauerhaften Zuschussgeschäft für die Stadt werden, wenn die Kosten für die Verbindlichkeiten, insbesondere Zinsen, die Dividendenerträge übersteigen. Vor diesem Szenario darf man nicht die Augen verschließen. Die Verwaltung braucht ein tragfähiges Handlungskonzept, wie mit den RWE-Aktien unter Berücksichtigung der denkbaren Szenarien hinsichtlich Kurs- und Dividendenentwicklung weiter verfahren werden soll.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ hat daher für die nächste Ratssitzung eine Anfrage eingereicht, wie das Handlungskonzept der Stadtkämmerei hinsichtlich der RWE-Aktien aussieht. Zudem werden genauere Informationen zu den in diesem Zusammenhang bestehenden Verbindlichkeiten nachgefragt.

Müllabladungen, Nichtraucherschutz, Brandschutz & IT-Infrastruktur

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In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung stellte die Fraktion „‎FDP‬ & DIE STADTGESTALTER“ vier Anfragen zu verschiedenen Themen. Mit einer ersten Anfrage wird die illegale Müllabladungen aufgegriffen, die auf dem Gelände des Bahnhofs Riemke, das sich im Eigentum der Deutschen Bahn befindet, stattfinden. Dazu möchte er von der Stadtverwaltung wissen, ob das Problem dem Eigentümer bekannt ist und wie die Abladungen zeitnah beseitigt werden.

Die zweite Anfrage widmete sich dem Nichtraucherschutz in Bochum. Seit Mai 2013 ist das Nichtraucherschutzgesetz NRW in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten, welches keine Ausnahmen mehr vorsieht. Hövermann möchte von der Verwaltung erfahren, wie viele Kontrollen durchgeführt wurden, welche Bußgelder verhängt wurden und ob es Lärmbeschwerden durch Anwohner aufgrund rauchender Gäste vor Gaststätten gibt.

Die dritte Anfrage greift den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bochum auf, der ursprünglich im Jahr 2015 fortgeschrieben werden sollte. Laut Verwaltung ist eine solche Fortschreibung erst nach Inkrafttreten (01.01.2016) des BHKG NRW sinnvoll. Daher möchte Hövermann von der Feuerwehr wissen, ob sich durch diese Verzögerung konkrete Probleme ergeben und wann der fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan fertig sein wird. Außerdem stellte sich für die Fraktion „‎FDP‬ & DIE STADTGESTALTER“ die Frage, wie die Bochumer Feuerwehr die vom AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland) empfohlenen Schutzziele bewertet und warum sie in der bestehenden Planung keine Berücksichtigung finden.

In der letzten Anfrage wird die stetig zunehmender Angriffe auf IT-Infrastrukturen von Unternehmen und Organisationen. Auch die Sicherheit der IT von öffentlichen Einrichtungen sei zunehmend von solchen Attacken betroffen. Hövermann fragte daher an, welche Erfahrungen Stadtverwaltung und städtische Unternehmen mit Hackerangriffen in der Vergangenheit gemacht haben, wo die Daten gespeichert werden und ob redundante Systeme und Netzwerke bestehen.

Wattenscheider Innenstadt schon jetzt zum Sanierungsgebiet erklären

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ will Sanierungsanreize für Eigentümer schaffen.

Für die Wattenscheider Innenstadt sind in einer Untersuchung städtebauliche Missstände in Form von Substanz- und Funktionsmängeln festgestellt worden. Die Verwaltung folgt allerdings der Empfehlung des Gutachters, lediglich das Programm Soziale Stadt und der vielen Projekte, die in diesem Rahmen umgesetzt werden, fortzusetzen. Die städtebaulichen Mängeln in der Wattenscheider Innenstadt sind offenkundig, trotzdem soll das untersuchte Gebiet nicht zu einem Sanierungsgebiet werden. Die zusätzlichen Möglichkeiten, die ein Sanierungsgebiet bietet, seien angeblich überschaubar. Dabei würden sie doch vor allem den Eigentümern steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten für aufgewendete Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten. Genau diese Anreize brauchen wir aber anscheinend, um endlich einen Sanierungsprozess in Gang zu bringen.

Im untersuchten Gebiet befinden sich viele Gebäude aus der Gründerzeit, deren Sanierung wünschenswert ist, um das Stadtbild der Innenstadt Wattenscheid nachhaltig aufzuwerten. Ohne steuerliche Anreize für die Eigentümer, in die eigenen Immobilien zu investieren, befürchten wir, dass es beim jetzigen Zustand und damit bei einem Stillstand in der Fortentwicklung der Wattenscheider Innenstadt bleibt. Insbesondere zu einer gewünschten Sanierung der Fassaden wird es dann wohl nicht kommen.

„Die Stadt scheut offenbar den Personalaufwand, wenn das Untersuchungsgebiet zu einem Sanierungsgebiet erklärt wird. Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme müssen mindestens eineinhalb Planstellen vorgehalten werden, um das rechtliche Gebot der zügigen Durchführung erfüllen zu können. Die Bauverwaltung kann diesen Aufwand nach eigenen Angaben gegenwärtig nicht stemmen. Das wirft abermals ein Schlaglicht auf die fehlende Personalentwicklung in der Bochumer Verwaltung, wenn für wichtige Zukunftsaufgaben das nötige Personal fehlt oder nicht eingesetzt werden kann.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ wird morgen im Haupt- und Finanzausschuss beantragen, dass die Wattenscheider Innenstadt zum Sanierungsgebiet erklärt wird. Ein Sanierungsgebiet ist ja auch für die Verwaltung eine Handlungsoption. Aus unserer Sicht sollte man aber schon jetzt die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung schaffen, anstatt erneut Jahre ins Land gehen zu lassen. Bleiben trotz der aktuellen Programme Sanierungsmaßnahmen aus, wird der Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt deutlich schwieriger und teurer.

Cannabis Social Club in Bochum?

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Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ setzt sich für Modellversuch ein.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ stellt in der heutigen Ratssitzung den Prüfauftrag, ob in Bochum ein Cannabis Social Club (CSC) als Modellversuch in medizinisch, wissenschaftlicher Begleitung eingerichtet wird. In vielen anderen Städten gibt es bereits ähnliche Initiativen. Zuletzt hat der Gesundheitsausschuss der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, eine Sondergenehmigung beim Bundesamt für Arzneimittel zu beantragen. Auch in Bochum ist das Thema nicht unbekannt. Im November 2013 wurde ein Bürgerantrag im damaligen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten, fand jedoch keine Mehrheit.

Die gesellschaftliche Debatte ist seitdem weitergegangen. Über 100 renommierte Strafrechtsprofessoren haben sich in einer Resolution für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen, darunter auch drei Professoren der Ruhr-Universität Bochum. Sie halten die strafrechtliche Drogenprohibition für gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch. Der Schwarzmarkt fördere organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt. Zudem würden Bürger Opfer von Beschaffungskriminalität. Für diese Strafverfolgung müssten dann Mittel eingesetzt werden, die sinnvoller für Prävention und Gesundheitsvorsorge investiert werden könnten. Dieser Argumentation können wir uns nur anschließen.

Das Ende des Schwarzmarktes soll auch dazu führen, dass Cannabisprodukte in Zukunft eine deutlich höhere Qualität und einen standardisierten THC-Anteil aufweisen, um mögliche gesundheitliche Folgen zu minimieren. Sie wären frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen. Ein Modellversuch in Bochum kann durch eine wissenschaftliche Begleitung wichtige Erkenntnisse liefern, um eine mögliche Freigabe von Cannabis vorzubereiten.