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Anfrage zur 11. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 27.08.2015 hier: Kommunale Verfassungsbeschwerde Inklusionskosten
52 Städte und Gemeinden haben beim Verfassungsgerichtshof für das Land NordrheinWestfalen eine Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 5. November 2013 erhoben. In einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs vom 3. August 2015 heißt es: „Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere in seiner Ausprägung durch die Konnexitätsbestimmungen in Art. 78 Abs. 3 LV NRW.“ Zu den beschwerdeführenden Städten und Gemeinden gehört u. a. auch Bochums Nachbarstadt Hattingen.
Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ im Rat der Stadt Bochum fragt daher an:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Gesamtkosten zur Umsetzung der schulischen Inklusion? Werden die vom Land NRW zugewiesenen Mittel aktuell und zukünftig als ausreichend angesehen?
2. Warum folgt die Stadt Bochum der Empfehlung des Städtetages, auf eine Klage zu verzichten? Warum hat sich die Stadt Bochum der Kommunalen Verfassungsbeschwerde der 52 Städten und Gemeinden nicht angeschlossen? Warum klagt die Stadt Bochum nicht eigenständig?
20152085 Anfrage als pdf-Datei