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Novelle des Denkmalschutzgesetzes könnte weitreichende Konsequenzen für Bochum haben. 

Nordbahnhof Bochum um 1915

Novelle des Denkmalschutzgesetzes könnte weitreichende Konsequenzen für Bochum haben. 
Mai 11
16:44 2022

„Auf dem ersten Blick können sich Kommunen über mehr Kompetenzen im Denkmalschutz freuen. Das neue Denkmalschutzgesetz NRW belastet aber die Bochumer Verwaltung mit zusätzlicher Arbeit und neuen Kosten“, erklärt Dr. Carsten Bachert. Das Ratsmitglied der STADTGESTALTER macht sich für eine bessere Ausstattung der Unteren Denkmalbehörde in Bochum stark und mahnt an, „dass vom Land alle zusätzlichen Kosten der Stadt ersetzt werden und damit das Konnexitätsprinzip eingehalten wird.“

Die STADTGESTALTER erklären, dass sie das neue Denkmalschutzgesetz differenziert betrachten. „Dass Baudenkmäler nicht nur schön anzusehen sind, sondern von Menschen auch tatsächlich genutzt und mit Leben gefüllt werden, finden wir grundsätzlich gut. Auch energetische Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes sind positiv. Um den jeweiligen kulturellen Denkmalwert bei diesen neuen Möglichkeiten zu erhalten, sind in Zukunft noch viel detaillierte Einzelanalysen notwendig als bisher.“, so Dr. Bachert. 

„Und genau diese aufwendiger Arbeit und die damit verbundenen schwerwiegenden Entscheidungen soll nun nicht mehr das Denkmalfachamt des Landschaftsverbands Westfalen, sondern vermehrt unsere Untere Denkmalbehörde leisten. Experten und Wissenschaftler mahnten im Zuge der Anhörungen im Landtag bereits deutlich und mit Nachdruck  an, dass die Unteren Denkmalbehörden in NRW oft nur schlecht aufgestellt sind. Wir haben daher große Zweifel, dass diese neuen Aufgaben mit der jetzigen Personalausstattung in Bochum zu bewältigen sind. Die Bochumer Denkmalliste ist immerhin bereits 60 Seiten lang“, sagt Dr. Bachert. 

Mit einer Ratsanfrage wollen die STADTGESTALTER klären, was Bochum in Sachen Denkmalschutz überhaupt selbst leisten kann und welche Bedarfe noch erfüllt werden müssten. 

Dr. Bachert mahnt weiter an: „Das Landesbauminsterium verengt ihren Blick auf die Anzahl der Bediensteten pro Denkmal und berücksichtigt überhaupt nicht, wie es um den Qualifikationsstand und der Personalfluktuation im Einzelnen bestellt ist. Es kann nicht sein, dass Neueinstellungen und Weiterqualifizierungen der Bediensteten aus der Bochumer Stadtkasse bezahlt werden müssen. Wenn das Land mehr Leistung verlangt, dann muss es dafür auch vollumfänglich bezahlen, wie es das Konnexitätsprinzip vorschreibt.“ 

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