Start Sicherheit & Ordnung Waffenverbotszone auch im Bochumer Bermuda3Eck?

Waffenverbotszone auch im Bochumer Bermuda3Eck?

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„Muss man auf Party-Meilen wie dem Bermuda3Eck unbedingt Waffen wie Messer mit Klingenlängen bis zu 12cm griffbereit mitführen dürfen? Unserer Ansicht nach nicht“, sagt Dr. Carsten Bachert von der sozialliberalen Wählervereinigung „Die STADTGESTALTER“. „Die Verbindung von Waffen und Rauschmittel wie Alkohol kann auch kleinere Streitigkeiten schnell gefährlich eskalieren lassen. Im Bermuda3Eck ist es im Juni 2021 bereits zu einer Auseinandersetzung mit Messer-Attacke und einem lebensgefährlich Verletzten gekommen“, sagt Dr. Bachert. Die STADTGESTALTER bringen eine temporäre Waffenverbotszonen in den Abend- und Nachtstunden im Bochumer Bermuda3Eck ins Gespräch. 

Vorab stellen die STADTGESTALTER klar: „Bochum ist so sicher wie wohl noch nie. Raubüberfälle im öffentlichen Raum sind z.B. laut offizieller Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Bochum auf einem historischen Tiefststand. Allerdings gab es trotz der sinkender Straßenkriminalität auch in 2020 beinahe täglich ein gefährliches oder schweres Körperverletzungsdelikt auf Straßen, Wege oder Plätzen in Bochum.Trotz Corona sind diese Delikte in 2020 im Vergleich zu 2019 nur um 6,5% gefallen, während die Zahlen zur gesamten Gewaltkriminalität in unserer Stadt um über 15% zurückgegangen sind“, fasst Dr. Bachert zusammen. (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2020, Seiten 42 & 45)

„Aktuell hat die Landesregierung Waffenverbotszonen aufgrund von einschlägigen Vorkommnissen in den Ausgehviertel von Düsseldorf und Köln angeordnet. Dort blickt man auf mehrere Messer-Attacken in 2021 zurück. Aber auch in Bochum ist es in diesem Sommer im Bermudadreieck zu einer lebensgefährlichen Verletzung durch ein Messer gekommen, das während einer Gruppenschlägerei gezückt wurde“, erinnert Dr. Bachert. „Selbst wenn Waffen nur zur Eigensicherung mitgeführt werden, kann es zu schlimmen Folgen in unübersichtlichen Konfliktsituationen kommen.“

„Eine Waffenverbotszone würde das Mitführen von Messern auf eine maximale Klingenlänge von 4cm beschränken. Gegenwärtig gelten die allgemeinen Regeln, die Messer bis zu 12cm erlauben. Die 8cm Unterschied können bei einem Stich einen erheblichen Unterschied bei den grundsätzlichen Folgen machen“, meint Dr. Bachert. „In einer Waffenverbotszone würde allein schon das Mitführen der größeren Messer empfindliche Strafen bis 10.000 EUR nach sich ziehen. Die Polizei dürfte dies präventiv stichprobenartig überprüfen.“

„Wir sehen in einem Waffenverbot kein Allheilmittel und auch bürgerrechtliche Auswirkungen wollen wir mit der Polizei gemeinsam genau beleuchten“, stellt Dr. Bachert aber auch einschränkend fest. „Das Grundrechte, ein großes Messer im Bermudadreieck mitzuführen, ist unserer Ansicht nach nicht besonders schützenswert. Allerdings betreffen Kontrollen auch unbescholtene Bürger*innen. Hier wollen wir die Erfahrungen des Waffenverbotes vom Bochumer Hauptbahnhof einbeziehen, das die Bundespolizei kontrolliert hat. Da ein solches temporäres Verbot zu den Partyzeiten so und so vom Land angeordnet werden müsste, geht es in diesem Thema eh nur über den Weg des Dialogs“, so Dr. Bachert abschließend.  

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