Start UMWELT-VERKEHR Verwaltung sabotiert RadEntscheid – Ablehnung der Zulässigkeit fadenscheinig

Verwaltung sabotiert RadEntscheid – Ablehnung der Zulässigkeit fadenscheinig

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Die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ unterstützt die Bürgerinitiative „RadEntscheid“ gegen die aktuelle Beschlussvorlage der Bochumer Stadtverwaltung, mit der der RadEntscheid für unzulässig erklärt wird. Nach Ansicht der Fraktion soll das bei Verwaltung und SPD ungeliebte Bürgerbegehren mit dem Verweis auf angebliche formelle Fehler kurzerhand in einer Sondersitzung des Rates am 01. April 2022 abgeräumt werden. Dr. Steude hofft „auf schlechten April-Scherz“.

„Die SPD stemmt sich mit aller Macht gegen den Bürgerentscheid zur Radverkehrspolitik. Bereits die Verhandlungen mit der Radwende haben gezeigt, dass die Sozialdemokraten die inhaltlichen Ziele des Bürgerbegehrens ablehnen. Auch die Planungen der Verwaltungen lassen sich mit den Forderungen des RadEntscheids nicht übereinander bringen.  „Tausende von Bürgern haben das vorliegende Begehren unterschrieben, deutlich mehr als formal nötig. Die Stadtverwaltung straft das mit inhaltlicher Missachtung und schwachen formalen Argumenten. Verwaltung und SPD käme es ganz recht, wenn der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt“, so Dr. Steude.


„Die Verwaltung stützt sich dafür auf ein angeblich unabhängiges Gutachten, das aber tatsächlich vor Stallgeruch mieft. Der Verfasser Professor Harald Hofmann ist selbst Mitglied der SPD sowie der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Jurist*innen“, kritisiert Dr. Volker Steude. „Bezeichnenderweise hat Prof. Hofmann bereits das Bürgerbegehren zum RadEntscheid-Bielefeld im Jahr 2020 mit der genau gleichen Begründung als unzulässig ausgebremst. Beauftragt wurde auch dieses Gutachten von einem SPD-Oberbürgermeister“, sagt Dr. Steude und verweist auf ein Gegengutachten, das in Bielefeld von den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgelegt wurde. 

In Essen und vielen anderen Städten sind analog formulierte Bürgerbegehren anstandslos von der dortigen Verwaltung akzeptiert worden. Auch in Aachen gibt es ein entsprechendes Zulässigkeitsgutachten, das dort unter äquivalenten Umständen zu gegenteiligen Schlüssen kommt als das von Prof. Hofmann.“ (Dort Aktenzeichen: FB 30/0037/WP17) 

„Dass das Bürgerbegehren keine eigene Sachentscheidung des Rates darstellen würde, ist so nicht haltbar. Wenn man sich die Beschlüsse des Bochumer Rates anschaut, die von Verwaltung und den Koalitionsfraktionen seit Jahren vorgelegt wurden, so ist weder von der Form, noch von der Bestimmtheit her ein Unterschied zu erkennen“, argumentiert Dr. Steude. „Auch sind die Inhalte nicht zu unbestimmt. Ganz im Gegenteil nennt der RadEntscheid sehr konkrete Forderungen. So wird z.B. genau benannt, wie viele Kilometer an Straßen radverkehrsgerecht ausgebaut, wie viele Einbahnstraßen zum entgegengesetzten Befahren für Radfahrer*innen freigegeben oder wie viele Radabstellanlagen welchen Typs errichtet werden sollen“, so Dr. Steude. „Um einen angeblich fehlenden Sachzusammenhang zwischen Fahrradparkhäusern und Radschulwegplänen auf der einen Seite und Fahrradabstellanlagen und Radwegeausbau auf der anderen Seite zu erkennen, muss man das schon sehr sehen wollen“, so Dr. Steude spitz.

„Es ist auffällig, dass sehr ähnlich formulierte Bürgerbegehren zur Radverkehrspolitik  wie z.B. in Essen erfolgreich verliefen und dort keine Beanstandungen erkannt wurden. Nur in Bochum und Bielefeld kommt zufällig der gleiche Gutachter zu den zufällig gleichen Ablehnungsgründen. Das ist eine Farce“, so Dr. Steude, „die in einer traurigen Tradition steht. Auch die Bürgerbegehren zum Musikzentrum, zum Cross-Border-Leasing und zum Stadtbad wurden formell abgewürgt.“

Schon bei der Kostenschätzung habe die Verwaltung versucht, den Radentscheid zu torpedieren. „Vergleicht man die von der Verwaltung ermittelten Kosten mit den Summen, die sonst für Radverkehrsanlagen angesetzt werden, stehen einem die Haare zu Berge. Ein Vielfaches der üblichen Kosten wird veranschlagt. Auch werden Maßnahmen, die bei einem Umbau von Straßen gar nicht dem Radverkehr zu Gute kommen, wie für die Kfz-Fahrbahnen oder ausschließliche Gehwege, mit hinein gerechnet. Damit sollte schon der falsche Eindruck erweckt werden, dass der Radentscheid unbezahlbar wäre“, sagt Dr. Steude. „Offenbar reichte das nicht. Man will auf Nummer sicher gehen und die Bürger*innen gar nicht erst entscheiden lassen.“

Dr. Steude ruft die Ratsfraktionen auf, gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung und damit für den Bürgerentscheid zu stimmen. „Egal, ob man die Ziele des Radentscheides unterstützt oder ablehnt, die Bürger*innen sollten nicht enttäuscht werden und selbst abstimmen können. Insbesondere die Grünen müssen nun Farbe bekennen, ob sie wirklich an der Seite des Radentscheides stehen“, erklärt Dr. Steude.

Ratsmitglied Paul Tobias Dahlmann (Die PARTEI) ergänzt: „Erst neulich hat Wladimir Klitschko gesagt, Feigheit wäre eine große Sünde. Nun traut sich die Verwaltung nicht, die Bürger selber entscheiden zu lassen. So kommen die nicht auf den Radway to Heaven!“ 

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